(Online-Artikel.de) - Pferdehalter ist für die durch sein Pferd verursachten Schäden verantwortlich
Die Pferdeversicherung, meist unter dem Begriff Pferdehaftpflicht bekannt, versichert die gesetzliche Haftpflicht als Halter des Pferdes. Das ist sehr wichtig, denn laut BGB ist jeder Pferdehalter für die durch sein Pferd verursachten Schäden verantwortlich. Das kann unter Umständen sogar den finanziellen Ruin bedeuten.
Die
Pferdeversicherung teilt sich in unterschiedliche Bereiche auf. Je nach den im Vertrag vereinbarten Bedingungen ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Hüters des Pferdes mitversichert, sofern dieser nicht in gewerblicher Hinsicht tätig ist. (Für gewerbliche Halter gibt es die so genannte Betriebshaftpflicht.)
Der Schadensersatz im Versicherungsfall umfasst 3 Bereiche: durch das Pferd verursachte Personenschäden (Verletzungen, Todesfall), Sachschäden (Zerstörung oder Beschädigung), sowie Vermögensschäden, die als unmittelbare Folge von Personen- oder Sachsschäden entstehen. Darüber hinaus sind in Einzelfällen mit einer geringeren Summe auch jene Vermögensschäden versichert, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging.
Die Höhe der Deckungssumme ist abhängig vom individuellen Vertrag. Üblich sind Summen zwischen 3 und 10 Millionen Euro. Die Höhe der Summe ist gerechtfertigt, da die Kosten aus eventuellen Schadensersatzansprüchen nicht vorhersehbar sind und unter Umständen immens sein können, z.B. bei lebenslangen Renten für Opfer oder deren Hinterbliebene (ähnlich der
KFZ-Versicherung).
Es kann eine Reihe von vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden, die bei manchen Versicherern zu den separaten Vereinbarungen zählen, bei anderen in das Hauptversicherungspaket bereits mit hinein gehören. Dazu zählen beispielsweise eine Mitversicherung der eventuellen Fohlen des Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten, die Teilnahme an Turnieren und Pferderennen incl. dem dafür erforderlichen Training, private Kutschfahrten, unfreiwillige Deckakte usw.
Im Schadensfall prüft die Versicherung die Schadensersatzpflicht, das heißt, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich haftbar zu machen ist. Falls sich Ansprüche als nicht berechtigt erweisen, werden sie durch die Versicherung abgewehrt, auch bis vor Gericht. Anfallende Anwalts- und Gerichtskosten trägt die Versicherung. Abschließend leistet sie Schadensersatz bei berechtigten Ansprüchen.
Zusätzlich zur genannten Hauptversicherung gibt es für Pferde Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, OP-Krankenversicherungen, Pferdediebstahlversicherungen und Reitunfallversicherungen. Somit lassen sich weitgehend alle vorstellbaren Risiken in Zusammenhang mit Pferden, bzw. deren finanzielle Folgen finanziell abdecken.
Thomas Ewert
Ewd(ät)ewd-concept.de