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Mit dem Quad nicht nur im Gelände fahren

Autor: Todis | Erstellt am: 20.10.2008 | Gelesen: 2500
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Der neue Trend jetzt auch auf Deutschlands Straßen

Quad Versicherung
Quad Versicherung
Quads werden auf Deutschlands Straßen immer beliebter. Wurden sie vor einigen Jahren noch ausschließlich als sogenanntes "Fun-Gerät" benützt, sind sie heute sogar als KFZ auf den Straßen zugelassen. Der Name "Quad" stammt aus dem Lateinischen und kommt vom Wort "quadri", was "vier" bedeutet. Wie der Name schon darauf hindeutet, hat das Fahrzeug 4 Räder. Das Quad ist in der Regel für 1 bis 2 Personen zugelassen und wird mittels einer Lenkstange gesteuert. Grundsätzlich ist ein Quad ein Geländefahrzeug. Es wurde geländegängig konstruiert, kann jedoch für die Straßenzulassung umgerüstet werden. Dazu müssen Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter und Tacho angebracht werden. In Deutschland unterscheidet man zwischen dem herkömmlichen Quad, das als Sportfahrzeug gilt und dem ATV (All Terrain Vehicle), das als Arbeitsgerät für das Gelände eingesetzt wird.

Ursprünglich wurde das Quad für militärische Zwecke entwickelt. Damals "Kraftkarren - KRAKA"genannt, diente es zur Personenförderung bei der Bundeswehr. Der Vorläufer des heute bekannten Quads hatte nur drei Räder. Das "All Terrain Motorcycle" von Honda wurde eigens als Fun Gefährt für die südkalifornische Wüste konsipiert, wurde aber mangels ausgereifter Konstruktion bald wieder vom Markt genommen, bis Suzuki dem Gerät ein viertes Rad anbrachte und als erstes Quad "Suzuki LT 125" bekannt wurde.

Auf Deutschlands Straßen darf man das Quad mit Führerscheinklasse B steuern, allerdings nur auf öffentlichen Wegen. Die Quad Versicherung wird wie die PKW Versicherung gehandhabt. Quads oder ATVs mit über 50 ccm Hubraum werden als PKW eingestuft. In Deutschland besteht für die Lenker eines Quads die Helmpflicht.

Dirk Staudinger
 
 
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