Quad Versicherung
Quads werden auf Deutschlands Straßen immer beliebter. Wurden sie vor
einigen Jahren noch ausschließlich als sogenanntes "Fun-Gerät" benützt,
sind sie heute sogar als KFZ auf den Straßen zugelassen. Der Name
"Quad" stammt aus dem Lateinischen und kommt vom Wort "quadri", was
"vier" bedeutet. Wie der Name schon darauf hindeutet, hat das Fahrzeug
4 Räder. Das Quad ist in der Regel für 1 bis 2 Personen zugelassen und
wird mittels einer Lenkstange gesteuert. Grundsätzlich ist ein Quad ein
Geländefahrzeug. Es wurde geländegängig konstruiert, kann jedoch für
die Straßenzulassung umgerüstet werden. Dazu müssen Scheinwerfer,
Blinker, Bremslichter und Tacho angebracht werden. In Deutschland
unterscheidet man zwischen dem herkömmlichen Quad, das als
Sportfahrzeug gilt und dem ATV (All Terrain Vehicle), das als
Arbeitsgerät für das Gelände eingesetzt wird.
Ursprünglich wurde
das Quad für militärische Zwecke entwickelt. Damals "Kraftkarren -
KRAKA"genannt, diente es zur Personenförderung bei der Bundeswehr. Der
Vorläufer des heute bekannten Quads hatte nur drei Räder. Das "All
Terrain Motorcycle" von Honda wurde eigens als Fun Gefährt für die
südkalifornische Wüste konsipiert, wurde aber mangels ausgereifter
Konstruktion bald wieder vom Markt genommen, bis Suzuki dem Gerät ein
viertes Rad anbrachte und als erstes Quad "Suzuki LT 125" bekannt wurde.
Auf Deutschlands Straßen darf man das Quad mit Führerscheinklasse B steuern, allerdings nur auf öffentlichen Wegen. Die
Quad Versicherung
wird wie die PKW Versicherung gehandhabt. Quads oder ATVs mit über 50
ccm Hubraum werden als PKW eingestuft. In Deutschland besteht für die
Lenker eines Quads die Helmpflicht.
Dirk Staudinger