Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr vorgenommen
Obwohl die neue
Beitragsbemessungsgrenze offiziell erst ab dem 01.01.2011 gilt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits jetzt die voraussichtliche Bezugsgröße herausgegeben. Dabei wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung 2011 erstmalig seit 1949 sinken. Grund dafür war die Wirtschaftskrise im letzten Jahr, wodurch die Bruttolöhne erheblich sanken. Auch wenn die Beiträge für gesetzlich Versicherte mit einem hohen Einkommen künftig niedriger werden, müssen diese dennoch mit mehr Kosten rechnen.
61 Jahre lang ist die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung stetig gestiegen, 2011 hat diese Entwicklung nun ein Ende. Vor Kurzem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf zu den Rechengrößen der Sozialversicherung veröffentlicht, welcher der Redaktion von 1A Krankenversicherung vorliegt. Daraus geht hervor, dass die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2011 sinken soll, sodass diese voraussichtlich
3.712,50 Euro im Monat und
44.550,00 Euro im Jahr betragen wird.
Verantwortlich für die Kürzung ist die Wirtschaftskrise des letzten Jahres, denn durch die verschlechterte wirtschaftliche Lage waren die Löhne und Gehälter um etwa 0,24 Prozent gesunken. Außerdem führte die Krise dazu, dass Firmen vorwiegend Kurzarbeiter beschäftigten. Die jetzt veröffentlichten Rechengrößen müssen noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte jedoch gegenüber 1A Krankenversicherung, dass es voraussichtlich keine weiteren Änderungen geben wird.
Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer
Auch wenn gesetzlich Versicherte mit einem hohen Einkommen durch die Senkung der Beitragsbemessungsgrenze künftig weniger Beiträge leisten müssen, wird es für die Mitglieder trotzdem teurer. Im kommenden Jahr erhöhen sich die
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Laut der voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenze müssen gesetzlich Versicherte mit einem hohen Einkommen 2011 daher über 575 Euro monatlich zahlen. Zudem steigt ab 2011 der Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versicherten auf 8,2 Prozent. Arbeitgeber zahlen in Zukunft hingegen nur 7,3 Prozent der Beiträge eines Arbeitnehmers. Insgesamt wird die gesetzliche Krankenversicherung daher für ihre Versicherten teurer.
Wechsel in die private Krankenversicherung wird leichter
Gesetzlich Versicherte mit einem regelmäßigen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sollten in Zukunft intensiv über einen Wechsel der Krankenversicherung nachdenken. Denn hier erhalten sie einen hohen Versicherungskomfort und individuelle Tarife zu niedrigen Beiträgen. Der Online PKV Rechner ermittelt mögliche Kosten für die private Krankenversicherung.
Zudem sind die Bedingungen für einen Wechsel im kommenden Jahr sehr günstig, denn die Regierung plant den Eintritt in die private Krankenversicherung zu erleichtern. Hierfür soll es in Zukunft ausreichen, die Versicherungspflichtgrenze nur einmal zu überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Bisher musste diese Grenze drei Jahre in Folge überschritten werden. Außerdem wird neben der
Beitragsbemessungsgrenze auch die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr sinken, sodass es für gesetzlich Versicherte leichter wird diese Pflichtgrenze zu überwinden.
Gesetzliche Mitglieder, die sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung interessieren, können bei 1A Krankenversicherung mit einem Krankenkassenrechner einen Überblick zu den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.
Albert Gottelt