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Mietkautionsversicherung

Autor: SandraJ2011 | Erstellt am: 29.09.2011 | Gelesen: 364
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Eine sinnvolle Alternative zur Barkaution?

Wer kennt das nicht? Ein Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen steht an und sofort reißt diese Situation unerwartete Löcher in den Geldbeutel. Fast jeder zweite Deutsche wohnt zur Miete –laut einer aktuellen Allensbach-Umfrage 46 Prozent – und 43 Prozent davon rechnen in den nächsten Jahren mit einem weiteren Umzug.

Ist die neue Wohnung erst gefunden, fallen Kosten für eine eventuelle Maklerprovision, neue Anschaffungen und natürlich für die Mietkaution an. Letztere beläuft sich in der Regel auf drei Nettokaltmieten. Hat der frühere Vermieter diese noch nicht zurückerstattet, kann es finanziell eng werden. Denn Vermieter dürfen sich mit der Rückerstattung einer Mietkaution bis zu sechs Monate Zeit lassen.

Wer das Geld für die Kaution nicht hat, kann seit wenigen Jahren eine Mietkautionsversicherung als Bürgschaft abschließen. Bei ihr garantiert ähnlich wie bei einer Bank ein Versicherer gegenüber dem Vermieter für die Mietkaution. „Bürgschaften als Mietsicherheit zu geben, ist auch in Deutschland nicht unüblich, in Gewerbemietverhältnissen sogar ausgesprochen häufig der Fall", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Grundsätzlich muss ein Vermieter mit einer Kautionsabsicherung durch einen Versicherer einverstanden sein. Dann können Mieter online bei Anbietern wie der Deutschen Kautionskasse (DKK) oder auch Kautionsfrei einen Kautionsantrag stellen. Kommt es zur Annahme, erhält der Mieter eine Bürgschaftsurkunde, die er beim Vermieter als Kaution hinterlegt. Für die Mietkautionsversicherung verlangen die Bürgschaftsanbieter jährlich zwischen 4,7 und 5,25 Prozent der Kautionssumme. Je nach Mietkautionsversicherer kommt noch eine Servicegebühr dazu. Bei einer Kaution von beispielsweise 2000 Euro sind das etwa 100 Euro im Jahr.

Was passiert nun, wenn ein Vermieter die Kaution haben will? „Bleibt der Mieter eine Miete schuldig, steht die Betriebskostenabrechnung nach dem Auszug offen, sind Schäden zu beseitigen oder Reparaturen durchzuführen, kann der Vermieter sich an den Bürgen wenden und die Auszahlung des verbürgten Geldbetrages einfordern", erklärt Ropertz die Vorgehensweise. „Dann wendet sich der Bürge unmittelbar an den Mieter und holt sich diesen Betrag zurück."

Neben den Kautionsspezialisten stellen auch Banken eine Bürgschaft für eine Mietkaution aus. Das aber hat entscheidende Nachteile. „Die Inanspruchnahme solch einer Mietkautionsbürgschaft durch Banken hat unmittelbar Auswirkungen auf den Kreditrahmen, ggf. dann auch auf den Dispositionskredit", weiß Mietexperte Ropertz. Im Klartext: Der Antragsteller darf sein Dispokonto nicht mehr in der gleichen Höhe überziehen wie bisher. Zudem müssen Interessenten einer Bankbürgschaft sämtliche Vermögenswerte offen legen. Bei den Mietkautionsversicherern genügt die Schufa-Auskunft.

„Die Mietkautionsversicherung macht es Mietern hier in der Tat sehr viel leichter", erklärt Ulrich T. Grabowski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kautionskasse. „Sie müssen keine Sicherheiten vorweisen, die positive Schufa-Auskunft genügt. Dann erhält der Mieter eine Bürgschaftsurkunde innerhalb von 24 Stunden."

So simpel der Antrag einer Mietkautionsversicherung auch ist, umsonst ist sie nicht. Anders, wenn Mieter ihre Mietkaution bar beim Vermieter bezahlen. Der muss das Geld auf einem festverzinslichen Konto anlegen. Zieht der Mieter wieder aus und sind keine Rechnungen offen, bekommt er die Kaution samt aufgelaufener Zinsen zurück. Ein klarer Punktsieg für die Barkaution. Eine Mietkautionsversicherung ist deshalb „aus meiner Sicht – wenn überhaupt – nur sinnvoll, wenn die Kautionsbürgschaft für einen kurzen Zeitraum vereinbart wird, praktisch als Überbrückung für die Zeit, bis aus dem früheren Mietverhältnis die Mietsicherheit zurückgezahlt oder zurückgegeben worden ist", meint Ropertz.
 Das sieht Grabowski von der DKK genau so: „Wer dem Vermieter eine Barkaution geben kann, der soll es tun. Das ist gar keine Frage. Aber wer das Geld anderweitig benötigt oder es nicht übrig hat, für den ist die Mietkautionsversicherung eine echte Alternative und löst kurz und mittelfristig das Finanzproblem. Zudem hat sie keine Laufzeit und wird bei Kündigung taggenau abgerechnet, so dass die zu viel gezahlte Prämie zurückerstattet wird."

Auf eines solle der Mieter beim Angebot der Mietkautionsversicherung allerdings achten, so Grabowski: Auf den Zusatz „auf erstes Anfordern". Nur Verträge mit diesem Zusatz werden in der Regel von Vermietern akzeptiert. Denn hier erhalten sie, nach einer Einspruchsfrist des Mieters von 14 Tagen, ggf. das Kautionsgeld. Dies gebe dem Vermieter eine ähnliche Sicherheit, wie eine Barkaution.

Laut der Allensbachstudie interessiert sich immerhin jeder dritte Befragte für die Mietkautionsversicherung und möchte damit sein Erspartes schonen. Jeder fünfte benötigt das Geld für eine Anschaffung. Nur sollte der Verbraucher sich die Angebote eben genau anschauen, bevor er einen Vertrag abschließt.

Text: Sandra Johnson
 
 
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