Beispiel Miethaus
Ein
Miethaus ist ein Haus, indem sich mehrere Wohnungen befinden, die von einzelnen Mietparteien bewohnt werden. Die einzelnen Wohnungen im Wohnhaus werden von dem Vermieter gegen ein monatliches Entgelt dem einzelnen Mieter zur Verfügung gestellt. Die
Vermietung einer Wohnung im Miethaus läuft über einen Vertrag, indem alle vertraglichen Richtlinien, die Mietzinshöhe und weiteres fest verankert ist. Mit dem
Mietvertrag verpflichtet sich der
Mieter die Mietkosten und alle anfallenden Nebenkosten termingerecht zu begleichen und der
Vermieter für alle technischen und baulichen Einrichtungen zu sorgen.
Ein Miethaus kann ganz unterschiedlich gebaut sein und nur wenige oder sehr viele einzelne Wohneinheiten beinhalten. Das klassische Mehrfamilienhaus besitzt mehrere Wohnungen, die auf die verschiedenen Etagen verteilt sind. Mehrfamilienhäuser prägen viele Straßenzüge in Städten und zeichnen sich oft durch eine schön verzierte Fassade aus der Zeit der letzten Jahrhundertwende aus. Diese
Miethäuser werden auch als Stadthaus bezeichnet oder als Stadtvilla. Größere Miethäuser mit deutlich mehr Wohnungen werden zu dem Geschosswohnungsbau gezählt. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Bauweise, bei der mehrere Wohnungen auf den einzelnen Geschossen liegen. Der klassische Platten- oder Blockbau, Hochhäuser oder die großen Mietskasernen fallen darunter. Diese großen und oft mehrstöckigen Wohngebäude werden durch mindestens ein Treppenhaus oft auch mit Fahrstuhl erschlossen.
Die
Vermietung und Verwaltung eines Mietshauses oder eines ganzen Mietkomplexes übernimmt die Hausverwaltung. Sie ist die vermittelnde Instanz zwischen der Mietparte und dem Eigentümer des Miethauses. Die Hausverwaltung kümmert sich nicht nur um die kaufmännische Verwaltung der Anlage wie die Mietzahlungen, Begleichungen von Betriebskosten und ähnliches, sondern auch um den technischen Betrieb wie die Wartung und die Kontrolle der technischen Anlagen, die Stellung eines Hausmeisters und auftretende auszuführende Wartungsarbeiten.
Die Eigentumsverhältnisse eines Miethauses können in Deutschland sehr unterschiedlich sein. So kann das gesamte Gebäude jemanden gehören, in einzelnen Eigentumswohnungen aufgeteilt sein oder sich um klassische Mietwohnungen handeln.
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