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Mieterhöhung infolge von Modernisierung

Autor: unisterpr | Erstellt am: 13.12.2010 | Gelesen: 569
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Höhere Beteiligung der Mieter geplant

Mieterhöhung: Mieter müssen künftig tiefer in die Tasche greifen
Mieterhöhung: Mieter müssen künftig tiefer in die Tasche greifen
Wenn ein Vermieter an einem Gebäude Modernisierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann er die Kosten unter bestimmten Umständen anteilig an seine Mieter weitergeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn durch die Sanierung nachhaltig Energie und Wasser gespart werden sollen. Das Immobilienportal myimmo.de berichtet über die Folgen, die sich sich daraus für Mieter ergeben können.

Infolge von Modernisierungen kann es zu einer Mieterhöhung kommen. Der Vermieter darf nämlich bis zu elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieter umlegen. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass es sich um energetische Sanierungen – zum Beispiel Wärmeschutzdämmung oder besonders energieeffiziente Heizungsanlagen – handelt und die Mieter rechtzeitig über die Maßnahmen informiert werden. Nach Plänen der Bundesregierung sollen Vermieter demnächst sogar noch mehr Kosten auf die Mieter umlegen können. Vor allem in Großstädten könnte die Kostenumlage dazu führen, dass die Mieten deutlich steigen. Viele Mieter müssen bereits die Wohnung wechseln, weil ihre Miete inzwischen zu hoch ist.

Nach Ansicht vieler Vermieter ist die Kostenbeteiligung der Mieter durchaus berechtigt, schließlich profitieren sie ebenfalls von den Einsparungen bei den Kosten für Energie und Wasser. Problematisch bei dieser Argumentation ist allerdings, dass die Modernisierungskosten unabhängig von der tatsächlichen Verbrauchsersparnis auf die Mieter umgelegt werden können. Der Mieterbund plädiert dafür, dass nicht allein die Mieter an den Kosten beteiligt werden, vielmehr sollten die Kosten zwischen den Vermietern, den Mietern und dem Staat verteilt werden. Weitere Informationen: news.myimmo.de/..

Unister GmbH
Lisa Neumann

 
 
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