Die weltweite Krankenversicherung
Private Krankenversicherung weltweit / privater Krankenkassenbeitrag (PKV) zu hochIst Ihre private Krankenversicherung (PKV) auch zu teuer? Welche Möglichkeiten haben Sie als Bestandskunde Ihren Krankenversicherungsbeitrag (PKV) zu reduzieren ohne erneute Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse hinzunehmen?
In der Regel gehen viele private Krankenversicherungsgesellschaften her und erschweren dem Bestandskunden eine Tarifumstellung, die eine Kostenreduzierung hervorruft. Die meisten Krankenversicherer fordern von Ihrem Stammkunden bei einer Tarifumstellung mit der Anrechnung der bestehenden Altersrückstellungen eine erneute Gesundheitsprüfung.
Grundsätzlich liegen zum einen die gesamten Gesundheitsdaten der privaten Krankenversicherung (PKV) vor (durch die Leistungsabrechnung werden alle Gesundheitsdaten gespeichert) und zum anderen beinhalten die "Neuen Tarife" in der Regel geringere Leistungen, die in dem aktuell geführten Tarif enthalten sind.
Meistens werden nur kleine Mehrleistungen eingebaut (z.B. Beitragsbefreiung bei Pflegestufe III => die laut dem medizinischen Dienst, der für die Feststellung der gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung (PVN) zuständig ist, zu 99% nicht zum Tragen kommt), die eine neue Gesundheitsprüfung hervorrufen können.
Durch dieses Verfahren sorgt grundsätzlich der private Krankenversicherer (PKV), dass die neu entwickelten Tarife in den ersten Jahren keine überproportionale Beitragsentwicklung hinnehmen müssen.
Sollte die von Ihnen gewünschte Tarifumstellung in den neuen leistungsschwächeren Tarif (bis auf keine Ausnahmen) nach Abschluss der Risikoprüfung einen Risikozuschlag hervorrufen, ist dieses Vorgehen für Sie als Kunde nur in gewissen Ausnahmen akzeptabel.
Grundsätzlich sollten Sie als Bestandskunde bei einer Tarifumstellung keinen Risikozuschlag annehmen. Denn der Risikozuschlag wächst mit dem Krankenversicherungsbeitrag und wird in der Regel nicht mehr herausgenommen (Ein Risikozuschlag kann von der privaten Krankenversicherung beibehalten werden, auch wenn seit Jahren die Ursache des Risikos nicht mehr besteht (Urteil Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 4 O 581/08)). Ein Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung sollte nur gerechtfertigt sein, wenn die gewünschte Leistung erwünscht wird.
Sie als Bestandskunde müssen diesen Risikozuschlag für den "Neuen Tarif" nicht akzeptieren, sondern können von Ihrem Krankenversicherer verlangen, dass die Mehrleistungen zum bestehenden Tarif ausgeschlossen werden (§ 204 VVG). Damit erhalten Sie zum einen, einen kostengünstigeren Krankenversicherungsbeitrag und zum anderen, befinden Sie sich in einem offenen Tarifwerk.
Bitte beachten Sie, dass Ihre gebildeten Altersrückstellung mit angerechnet werden, aber in der Regel kostengünstigere Tarif bei demselben Krankenversicherer geringere Leistungen enthalten.
Ein Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung sollte immer gut durchdacht sein, da eine Rückkehr nur mit erneuter Risikoprüfung möglich ist.
Es gibt einige private Krankenversicherungsunternehmen, die keine erneute Risikoprüfung bei einer Trifumstellung vollziehen, dass sollten Sie immer auch bei einem Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) beachten, da mit zunehmenden Alter, der Krankenkassenbeitrag ansteigen wird.
Als Experte für die weltweite private Krankenversicherung, sorgen wir für unsere Kunden, dass immer die Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden und Sie Ihre richtige Entscheidung treffen können.
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