Bildquellenangabe: Alexander Dreher / pixelio.de
Nur einige der Angestellten setzen heutzutage noch einzig auf die gesetzliche Rente. Die Sorge, dass die Altersversorgung später nicht genügen könnte, ist nicht unbegründet. Deutschland gehört zu den Ländern, die unter einer verstärkten Vergreisung leiden. Die Herausforderung, wie die Altersrenten zukünftiger Generationen zu bezahlen sind, gehört zu den vorrangigsten Fragestellungen der Politik. Die Riester-Rente ist seit ihrer Markteinführung 2000 eine der erfolgreichsten Formen der Altersvorsorge. Wie sicher aber ist die Riester-Rente bei Erwerbslosigkeit und für wen rechnet sie sich nicht? Mit diesem Riester Rechner erfahren Sie mehr.
Erwerbslose haben in der Regel nicht die notwendigen finanziellen Gegebenheiten für eine zusätzliche Altersabsicherung. Wenn das Geld ohnedies nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bezahlen, ist es selten möglich, ein bisschen zu sparen. Weiterhin muss erspartes Vermögen im Falle der Arbeitslosigkeit zuvor aufgebraucht werden, bevor das Recht auf Arbeitslosengeld besteht. Die Riester-Rente ist davon indessen nicht betroffen. Wer beschäftigungslos wird und Hartz IV beantragen muss, braucht somit nicht zu befürchten, dass er über die Riester-Rente angespartes Kapital aufbrauchen muss. Allerdings fragt sich der Betroffene, was ist, wenn jemand durch Erwerbslosigkeit nicht mehr in der Situation ist, die Beiträge für die Riester-Rente bezahlen zu können.
Die Riester-Rente hat gleichwohl einen entscheidenden Pferdefuß, der im Falle einer Erwerbslosigkeit zum Problem werden kann. Wer unvorhergesehen arbeitslos wird und auch bis zur Rente nicht erneut in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis findet, verliert möglicherweise doch einen Hauptteil seines eingezahlten Geldes, zumindest indirekt. Der Grund dafür ist, dass die Riester-Rente wie alle anderen Einnahmen mit der gesetzlichen Rente oder Altersgrundsicherung verrechnet werden. Im konkreten Fall kann dies bedeuten, dass durch die Auszahlungen der Riester-Rente die Grundsicherung verringert wird. Diese Schieflage besteht im Übrigen auch bei Geringverdienern. Allgemein lässt sich festmachen, dass die Riester-Rente bei einem Gehalt von 700 Euro oder weniger ein Verlust ist. Aus diesem Grund lohnt sich die Riester-Rente als Zusatzrente erst einmal nicht für Geringverdiener und ALG 2 Empfänger.
Eva Otter