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Angestellte können in vielen Fällen ihr Nettoeinkommen deutlich verbessern, indem sie die richtige Lohnsteuerklasse wählen. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse kann sich manchmal mehr lohnen, als eine Gehaltserhöhung. Dies gilt insbesondere für Verheiratete. Für Ehepartner ist es nicht immer einfach, die beste Kombination der Lohnsteuerklassen herauszufinden. Durch die falsche Lohnsteuerklasse und den Verzicht auf eine Steuererklärung entgehen den meisten Bürgern jedes Jahr mehrere Hundert Euro. Als Grund wird oft genannt, dass die Steuererklärung so kompliziert sei und sich der Gang zum Steuerberater nicht lohne. Wenn nur die Steuerfreibeträge und Werbekostenpauschalen eingetragen werden, ist die Steuererklärung auch ohne Vorkenntnisse machbar. Sie sollten außerdem wissen, dass kleine Fehler in Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt korrigiert werden, zumindest wenn es sich um Rechenfehler handelt oder zum Beispiel um die falsche Zeile.
Welche Lohnsteuerklassen gibt es überhaupt?
Derzeit gibt es sechs unterschiedliche Lohnsteuerklassen. Ganz allgemein gesagt ist die Lohnsteuerklasse 1 für Singles vorgesehen, die Lohnsteuerklasse 2 für alleinstehende mit Kind, die Steuerklassen 3,4 und 5 für Verheiratete und die Steuerklasse 6 eigentlich nur für sozialversicherungspflichtige Neben- und Zweitjobs.
Wie läuft der Wechsel der Steuerklasse ab?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen einmal im Jahr die Steuerklasse zu wechseln. Liegt ein besonderer Grund vor (zum Beispiel Heirat, Scheidung oder Kind) kann der Wechsel der Steuerklasse auch ein zweites Mal erfolgen. Um die Steuerklasse zu wechseln, lassen Sie sich zunächst die aktuelle Steuerkarte von Ihrem Arbeitgeber kurzfristig aushändigen. Mit der Lohnsteuerkarte gehen Sie dann zum Einwohnermeldeamt und lassen dort die Steuerklasse ändern. Ihre Steuerkarte können Sie anschließend sofort wieder mitnehmen und Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Bereits im Folgemonat wird die Änderung der Steuerklasse wirksam.
Die richtige Lohnsteuerklasse für Ehepartner
Bei komplizierten Konstellationen, zum Beispiel wenn einer der beiden Ehepartner selbstständig ist, sollte ein Steuerberater herangezogen werden, um die richtige Lohnsteuerklasse zu ermitteln. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht nötig und man kann sich an die allgemeinen Ratschläge für die Verteilung der Lohnsteuerklassen bei Ehepartnern halten. Ehepartner, deren Gehalt ungefähr gleich hoch ist, wählen üblicherweise beide die Lohnsteuerklasse 4. Verdient einer der beiden Ehepartner deutlich mehr als der andere (mindestens 10 % mehr) macht normalerweise die Wahl der Steuerklasse 3 für den besser Verdienenden und die Wahl der Steuerklasse 4 für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Sinn. Beträgt der Einkommensunterschied mehr als 20 %, wählt der Besserverdienende normalerweise die Steuerklasse 3 und der andere die Steuerklasse 5. Denn bei dieser Kombination können die Freibeträge verschoben werden. Viele Informationen rund um das Thema Gehalt und Steuern finden Sie auch bei bruttonettorechner.biz
Eva Otter