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Mehr Netto vom Brutto durch Lohnsteuersenkung

Autor: peert | Erstellt am: 15.06.2011 | Gelesen: 595
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Dieser Artikel enthält zahlreiche Informationen rund um das Thema Steuern sparen. Es wird verstärkt auf den größten Brocken, nämlich die Lohnsteuer und die Möglichkeiten diese sog. Lohnsteuer zu senken eingegangen.

Steuer sparen! Wählen Sie den richtigen Weg
Steuer sparen! Wählen Sie den richtigen Weg
Jeder Arbeitnehmer, der Lohnsteuer bezahlen muss, hat die Chance, durch das Ausschöpfen von individuellen Möglichkeiten einen Teil der Lohnsteuer zu senken. Voraussetzung ist allerdings, dass er eine Steuererklärung ausfüllt und beim Finanzamt abgibt. Es gibt eine ganze Reihe von legalen Möglichkeiten, einen Teil der Lohnsteuer zu senken.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass die richtige Steuerklasse aus sechs möglichen Steuerklassen gewählt wird. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, die Steuerklasse einmal jährlich zu wechseln, indem er bis zum 30. November einen Antrag stellt. Unter Umständen hilft Ihnen ein Brutto Netto Gehaltsrechner, um die für Sie richtige Steuerklasse zu wählen. Ferner verhilft ein Gehaltsrechner aufzuzeigen, wie viel an Lohnsteuer Sie monatlich zu entrichten haben.

Wie kann ich sparen?

Lohnsteuer kann gespart werden, indem ein Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Dann wird der Bruttolohn um diesen Freibetrag reduziert und damit steigt widerum der monatliche Nettolohn. Damit ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wird, muss ein Antrag gestellt werden. Dort müssen dann belegbare Angaben gemacht werden, die einen Freibetrag begründen.

Langfristig Steuern sparen!

Ein anderer Weg langfristig Lohnsteuer zu sparen, ist, eine steuerwirksame Investition zu tätigen.

Die Ausgaben für Versicherungen wie Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherung und Lebensversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und verringern die Lohnsteuer. Zu den Sonderausgaben gehören auch Spendenquittungen und Steuerberatungskosten. Bei einer Familie mit Kindern kann entweder der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld geltend gemacht werden. Hier ist zu sagen, dass das Finanzamt die günstigere Variante auswählt.

Der Arbeitnehmer kann auch Werbungskosten geltend machen. Das sind beispielsweise Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, Reisekosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung, Umzugs- oder Fortbildungskosten. Wenn eine Schwerbehinderung ab 30 % vorliegt, wirkt diese ebenfalls lohnsteuermindernd. Wir empfehlen Ihnen sich hier zum Thema Lohnsteuersenkung zu informieren!

Peter Ertl (GSB Gesellschaft für Subventionsberatung mbH)
 
 
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