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Mehr Netto vom Brutto

Autor: ValueNet | Erstellt am: 13.03.2010 | Gelesen: 2640
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Pro und Contra für Lohnkostensenkung und Mehr Netto vom Brutto durch eine Entgeltoptimierung

Entgeltoptimierung rechnet sich - ValueNet Group
Entgeltoptimierung rechnet sich - ValueNet Group

Entgeltoptimierung bzw. Brutto-Entgelt-Optimierung

Lohnkosten senken, wettbewerbsfähig werden oder bleiben und gleichzeitig das Netto-Einkommen der Mitarbeiter verbessern – diese Ziele sind mit einer Entgeltoptimierung so bequem zu erreichen wie nie.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stellt der Marktführer für Entgeltoptimierung in Deutschland, die ValueNet Group, daher auch eine deutlich verstärkte Nachfrage nach Optimierungsmaßnahmen für Vergütungssysteme fest.

Und dennoch halten sich in den Unternehmen, insbesondere bei Arbeitnehmervertretern, Personalabteilungen oder der Lohnbuchhaltung die „Gegenargumente" hartnäckig. Bei genauem Hinschauen jedoch stellt sich die „Contra-Haltung" als Folge von Fehl-, Falsch- oder Vorurteilen heraus, die durch belegbare Fakten bereits seit einigen Jahren vollständig entkräftet werden kann.

Wie funktioniert eine Entgeltoptimierung?

Bei der Entgeltoptimierung ersetzen oder ergänzen steuerfreie bzw. pauschalzuversteuernde und sozialversicherungsfreie Entgeltbausteine Teile des bisherigen Lohns bzw. Gehalts (Entgeltes)

Was sind die fünf häufigsten „Gegenargumente"?

Aus mindestens zwei Gründen „müssen" Personalleiter zumindest ihren Vorgesetzten gegenüber eine kritische Haltung gegenüber der Entgeltoptimierung einnehmen. Zum einen könnte ihnen ja von der Geschäftsleitung her die Frage drohen, warum sie sich nicht schon früher mit dem Thema der Entgeltoptimierung zum Nutzen des Unternehmens beschäftigt haben. Zum anderen müssen sie sich aufgrund ihrer Position im Unternehmen auch die Hintertür offen halten, falls die Einführung einer Entgeltoptimierung – aus welchen Gründen auch immer – floppt. Schließlich würde ihnen dann die Frage drohen, warum sie die Geschäftsleitung nicht vor den möglichen Risiken gewarnt haben.

Das sind die am häufigsten genannten Argumente gegen eine Entgeltoptimierung:
  1. Die Sachbezüge können nur als „on Top" – Leistungen gezahlt werden
  2. Entgeltoptimierung funktioniert nicht in tarifgebundenen Unternehmen
  3. Der Mitarbeiter verschlechtert sich in seinem Anspruch auf gesetzliche Sozialleistungen
  4. Mit der Entgeltoptimierung wird das Sozialsystem geschwächt
  5. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Aufwand zum Nutzen

1. Die Sachbezüge können nur als „on Top" – Leistungen gezahlt werden.

Das ist korrekt. Diverse Gerichtsurteile und Lohnsteuerrichtlinien sind in diesem Punkt eindeutig: bei einer Umwandlung des Engeltes (Lohnes oder Gehaltes) in steueroptimierte Vergütungsbausteine unterläge der umgewandelte Betrag nach wie vor der Steuerpflicht.

Daher sehen sämtliche Konzepte der ValueNet Group ausnahmslos eine unwiderrufliche Neuvereinbarung des Entgeltes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. Diese Vereinbarung wird auf der Basis von Rechtsgutachten des unternehmensindividuellen bestehenden Vertragswerkes aufgesetzt. Sie legt fest, um wie viel das bisherige Brutto-Entgelt des Mitarbeiters abgesenkt wird.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es um einen Ersatz für eine bevorstehende reguläre Entgelterhöhungsrunde oder eine Alternative für Sonderzahlungen wie z.B. das Weihnachtsgeld geht. Die Vorgaben aus dem BFH-Urteil 06.03.2008 – VI R 6/05 werden somit entsprechend befolgt, erfüllt und umgesetzt.

2. Diese alternative Vergütungsform geht nicht in tarifgebundenen Unternehmen

Dieses Argument wird noch häufiger von Arbeitnehmervertretern, Betriebsräten und Gewerkschaftsvertretern als von Personalleitern hervorgebracht. Das Motiv ist offensichtlich: Wird im Rahmen einer Entgeltoptimierung das Brutto-Entgelt abgesenkt, sinkt die Bemessungsgrundlage für die Gewerkschaftsbeiträge und somit die Einnahmen der Gewerkschaften.

Unter zwei Voraussetzungen können auch Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen die Möglichkeiten für „Mehr Netto" durch die Entgeltoptimierung zugänglich gemacht werden:
  1. Öffnungsklausel im Tarifvertrag
  2. Sog. Günstigkeistsprüfung, gem. § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG)

Am einfachsten ist es natürlich, wenn eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag vorliegt. Das ist jedoch immer noch der seltenere Fall. Dennoch sind mehr als ein Drittel der über 300 Unternehmen, die durch die ValueNet Group die Entgeltoptimierung eingeführt haben, tarifgebunden.

Zwei Maßnahmen trifft die ValueNet Group, um auch in tarifgebundenen Unternehmen flächendeckend „Mehr Netto" einzuführen und gleichzeitig die Lohnkosten zu senken:
  • Maßnahme 1: Rechtsgutachten
  • Maßnahme 2: Schriftliche Dokumentation des Entgeltvergleiches, der den Nachweis erbringt, dass sich der Mitarbeiter gem. Günstigkeitsprinzip in seiner Situation verbessert. Hierzu gehört vor allem auch, dass sich der Mitarbeiter nachweislich in Bezug auf seine soziale Absicherung deutlich verbesser.

3. Der Mitarbeiter verschlechtert sich in seinem Anspruch auf gesetzliche Sozialleistungen

Diese Argument wird nicht nur von den Personalleitern oder Arbeitnehmervertretern hervorgebracht, sondern beschäftigt durch aus auch die Arbeitgeber selbst, die sich ihrer Fürsorgepflicht bewusst sind.

Das Berechnungsprogramm der ValueNet Group kann die Einbußen auf den Cent exakt ausweisen. Das betrifft insbesondere die Lücken bei Arbeitslosengeld, Krankentagegeld und der Rente. Dies ist die Grundlage zur Feststellung des Finanzierungsbedarf zum Lückenschluss. Diese Investition trägt stets der Arbeitgeber. Sie schmälert zwar seine Ersparnis aus der Senkung der Lohnkosten um bis zu 25 %, doch ohne diese Vereinbarung setzt die ValueNet Group mittlerweile kein Konzept mehr um. Die Rückfinanzierung erfolgt durch Versicherungsunternehmen, die aus zurückliegenden Finanzkrise unbeschadet hervorgegangen sind. Somit können durch dieses auf dem Markt einmalige Deckungskonzept die Lücken geschlossen werden. Der Mitarbeiter verfügt also nicht nur über ein höheres Netto-Einkommen, sondern stellt sich im Vergleich zu Kollegen ohne Entgeltoptimierung im Falle einer Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oder bei Rentenantritt nicht schlechter.

4. Die Entgeltoptimierung schwächt das soziale System

Solange die Sozialversicherungen auf dem „Umlage-Prinzip" gründen, kann dieses Argument nur teilweise entkräftet werden. Ein „Missbrauch" des sozialen Systems würde dann vorliegen, wenn zwar einerseits die Zahlung von Sozialabgaben „gespart" würde, dafür jedoch die Mitarbeiter diesem System im Leistungsfall dann wieder zur Last fallen. Durch das oben dargestellte Deckungskonzept erhalten die betreffenden Mitarbeiter jedoch im Leistungsfall die Differenz aus dem vom Arbeitgeber finanzierten Deckungskonzept.

Aus rein volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise ist es jedoch immer besser, möglichst viele Mitarbeiter in Vollbeschäftigung zu halten, statt sie zu entlassen. Das würde dann nämlich die Zuflüsse in das soziale System um ein Vielfaches verringern und den Abruf von Leistungen deutlich erhöhen.Die Entgeltoptimierung kann zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Im Falle einer Brutto-Entgelt-Optimierung kann sogar gezielt Personalabbau vermieden werden.

5. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Aufwand zum Nutzen

Diese „Bedenken" kommen vor allem aus dem Bereich der Personalabteilung und der Lohnbuchhaltung. Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen zumindest in der Lohnbuchhaltung schon auf EDV umgestellt hat oder an gängige Dienstleister wie DATEV oder Paychex angeschlossen ist, beträgt der zusätzliche Verwaltungsaufwand pro Monat max. eine halbe Stunde pro 100 Mitarbeiter. Das vollautomatisierte Prozessportal der ValueNet Group übernimmt sogar den Versand der Tankgutscheine, überwacht und steuert die Einholung von erforderlichen Bescheinigungen des Mitarbeiters etc.

Zusammenfassung:
Solange wie in die Lehrpläne von Berufsschulen, Fachhochschulen oder Hochschulen die Grundlagen für eine rechtskonforme, haftungssichere Entgeltoptimierung noch nicht eingeflossen sind, werden diese Wissenslücken nur durch das Gespräch und die Umsetzung mit einem spezialisierten Dienstleister geschlossen werden können. Dies wird wohl bis auf Weiteres der einzige Weg für Unternehmen sein, wenn sie auf diesem Wege ihren Mitarbeitern Mehr Netto ermöglichen und gleichzeitig ihre Lohnkosten senken wollen – unter Wahrung ihrer schlanken Verwaltung.

Angela Kosa,
Redaktion ValueNet Group
 
 
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