Unter den verschiedenen Stichwörtern finden Sie Anregungen, wie Sie Ihr Netto aus einem Arbeitseinkommen oder Ihre Leistungen erhöhen können. Der Arbeitgeber tut Ihnen etwas Gutes und spart oft selbst dabei.
Erholungszuschuss
Optimieren Sie Ihr Netto mit einem Erholungszuschuss für Sie von 156 €, für Ihre(n) Ehegattin(en) von 104 € und für das Kind von 52 €.
Belegschaftsrabatte
sind bis 4 % vom Endbetrag zulässig.
Waren-/Benzingutschein
Gutscheine sind als Sachbezüge kein Arbeitslohn, so lange ihr Wert monatlich nicht mehr als 44 Euro beträgt. Wird diese Grenze eingehalten, bleiben Gutscheine von Steuern und Sozialabgaben verschont. Wird diese Grenze überschritten, ist nicht nur der übersteigende Betrag pflichtig, sondern der komplette Betrag.
Auf dem Gutschein darf nur die Waren und die entsprechende Menge angegeben werden.
Verpflegungszuschuss
Der Arbeitgeber kann sich auf zwei verschiedene Arten an der Verpflegung seiner Mitarbeiter beteiligen:
- Er zahlt einen Zuschuss an eine Kantine, Gaststätte oder direkt an den Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 2,80 € je Mittagessen übernimmt, bleibt der Vorteil steuerfrei.
- Bei Essensgutscheinen in Höhe von 5,90 € pro Tag müssen 2,80 € mit 25 % versteuert werden. Der Rest ist steuerfrei, Sozialabgaben fallen keine an.
Krankenkassen
Ab 2010 erheben zahlreiche Krankenkassen Zusatzbeiträge. Wenn ein Zusatzbeitrag erhoben wird oder die Mitgliedschaft schon 18 Monate bestanden hat, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Faktorverfahren
Ehefrauen mit Steuerklasse V haben durch das Faktorverfahren mehr Netto durch einen geringeren Steuerabzug.
Privatversicherte
Sie erhalten von Ihrer privaten Krankenversicherung eine Bescheinigung, die der Beitragszahlung einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Geben Sie diese Ihrem Arbeitgeber, dann profitieren Sie 2010 von der erhöhten Vorsorgepauschale.
Lohnsteuerfreibetrag
Warten Sie nichts bis zur Steuererklärung 2010, sondern profitieren Sie schon jetzt von einem höheren Netto. Stellen Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Bei 230 Arbeitstagen und einer Entfernung von 23 km haben Sie schon die Antragsgrenze erreicht. Vielleicht haben Sie noch weitere Werbungskosten wie Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung oder Handwerkerleistungen? Formulare gibt es hier unter dem Punkt Steuern.
Entgeltumwandlung
Wandeln Sie Brutto um in ein steuer- und sozialversicherungsfreies Brutto mit einer Direktversicherung. Durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis finanzieren sich ca. die Hälfte der Beiträge. Ihre Rentenansprüche verringern sich durch das niedrige Brutto ein wenig.
Hans-Peter Wolff
www.mehr-einnahmen.de/mehr-netto.html