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Massive Drohung gegen Österreicher von deutscher Landesbehörde

Autor: refra | Erstellt am: 13.12.2010 | Gelesen: 512
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Auch ohne gesetzliche Grundlage wird Druck auf Bürger ausgeübt

Franz Josef Kellner
Franz Josef Kellner
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich betreibe eine einmalige, private Hausverlosung in Österreich mit Genehmigung der österreichischen Behörden und österreichischen Gesetze. Um den deutschen Glücksspielstaatsvertrag nicht zu verletzen, habe ich die Teilnahme über Internet ausgeschlossen, da im §4 Abs. 4 dies verboten ist. Ein halbes Jahr lang war alles in Ordnung. Nach einem Pressebericht einer deutschen Zeitung über unsere Hausverlosung habe ich mit Datum vom 14. Juni 2010 einen Einstellungsbescheid des Innenministeriums Brandenburg erhalten, worin behauptet wird, dass ich eine Internetverlosung betreibe und dies in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertrag verboten wäre. Für diesen Bescheid wurde ein Gebühr von 500,00 € verlangt und ein Zwangsgeld von 20.000,00 € angedroht. Da die Teilnahme über Internet aber nicht möglich ist und daher dieser Bescheid reine Willkür der Behörde ist, habe ich am 03.07.2010 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingebracht. Von diesem Verwaltungsgericht wurden viele Stellungnahmen verlangt, weil das Innenministerium immer wieder behauptet hat, dass ich den deutschen Glücksspielstaatsvertrag verletze. Auch nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2010, worin der deutsche Glücksspielstaatsvertrag beanstandet wurde und nach diesem Urteil nicht mehr angewendet werden darf, schrieb das Innenministerium Brandenburg, dieses Urteil hat keinen Einfluss auf diesen Bescheid. Auch nach immerhin fünf Monaten liegt keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vor, es war ja immerhin ein Eilantrag. Wie mir telefonisch mitgeteilt wird, wurde eine neue Kammer eingerichtet und mein Verfahren wird ein neues Aktenzeichen erhalten. Mit dieser Methode kann man ein Verfahren ja immerhin lange verzögern.

 Mit Datum vom 20.08.2010 hat nun die Regierung von Mittelfranken, einen Einstellungsbescheid gesendet, worin wieder behauptet wird, dass ich ein verbotenes Glücksspiel über Internet veranstalte. Für diesen Bescheid wurde eine Gebühr von 1.375,00 € verlangt und eine Zwangsgeld von 50.000,00 € angedroht. Auch dagegen habe ich Klage erhoben. Darauf hat die Regierung von Mittelfranken folgende Stellungnahme abgegeben:

Meine Klage wäre unbegründet, der Bescheid vom 20.08.2010 ist rechtmäßig. Auch nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs fällt die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabwägung zulasten des Antragsstellers aus. (der deutsche Glücksspielstaatsvertrag darf nach dem Urteil des EuGH vom 08.092010 aber nicht mehr angewendet werden und ich verstoße mit meiner Hausverlosung nicht einmal gegen den nunmehr nicht mehr anzuwendenden GlüStV) Auch dieses Verwaltungsgericht hat noch nicht entschieden.

Nun kam ein Schreiben, worin die Regierung von Mittelfranken dem Verwaltungsgericht mitteilt, dass egal, ob das Gericht schon entschieden hat oder nicht, am 14.12.2010 die Vollstreckung für den Bescheid und das Zwangsgeld durchgeführt werden wird.

Dies ist eine massive Bedrohung, ohne Gerichtsbeschluss eine Vollstreckung zu machen und ich fühle mich psychisch und finanziell unter starken Druck gesetzt, noch dazu, wo alle Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Diese deutschen Behörden halten sich weder an den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag (der vom EuGH beanstandet wurde) noch an die europäische Dienstleistungsfreiheit, meine Hausverlosung in Österreich ist ja Rechtens.

Mit Datum vom 07.12.2010 kam eine neuerliche Mitteilung, dass der Vollstreckungstermin auf den 31.01.2011 festgesetzt wurde. Für meine Frau und mich sind diese Drohungen sehr belastend und verleidet uns das weitere Leben. Ich bin fast 69 Jahre alt und das Haus ist unsere Altersversorgung.

Nun hat sich eine weitere Behörde aus Bayern, die Regierung der Oberpfalz, mit einer Anhörung gemeldet, worin wieder behauptet wird, ich veranstalte in Bayern eine Hausverlosung, wo über Telefon teilgenommen werden könne und dies verstoße gegen den (nicht mehr anwendbaren) Glücksspielstaatsvertrag. Mit dieser Mitteilung widersprechen sie zwar dem Bescheid der Regierung von Mittelfranken, aber man versucht in Bayern scheinbar alles, damit ich diese Hausverlosung beende. Auch hier will man wieder Druck auf mich ausüben.

Selbstverständlich kann ich alle Unterlagen zur Verfügung stellen, damit Sie sich selbst ein Bild machen können. Es wäre schön, wenn einmal die Methoden der deutschen Landesbehörden, die natürlich Eigeninteresse haben, aufzuzeigen. Die Ländergesellschaften selbst halten sich an keinerlei Gesetze, einige deutsche Lottogesellschaften wurden schon verurteilt, weil sie sich nicht an die Gesetze halten. Man will um jeden Preis das Monopol Lotto und Oddset behalten, hat aber keine gesetzliche Grundlage dafür und drangsaliert deshalb auch Bürger aus der EU.

Ich habe im Oktober die europäische Kommission über die Vorgänge informiert und man hat mir schriftlich mitgeteilt, dass man diese Vorgänge prüfen wird, leider dauert dies natürlich seine Zeit und ich werde alt und älter, ich hoffe, ich kann es noch erleben.

Ich schreibe Ihnen dies mit der Bitte, einmal selbst zu versuchen, an meiner Hausverlosung über Internet teilzunehmen und darüber zu berichten. Leider sind die Beamten dieser zwei Bundesländerbehörden scheinbar nicht in der Lage, zu prüfen, wie meine Hausverlosung durchgeführt wird, ansonsten würde man keine Einstellungsbescheide senden, traurig, aber wahr.

Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und ein gesundes neues Jahr, ich hoffe, meine Frau und ich überstehen diese Vorgangsweise der deutschen Behörden.

Viele Grüße
Franz Josef Kellner
Bruck an der Leitha

+436766063320
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