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Maschinenversicherung für Bootsmotoren und Yachtmotoren

Autor: StephanNeu | Erstellt am: 28.01.2012 | Gelesen: 728
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateArateA
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(Online-Artikel.de) - Bootsversicherungen - Yachtversicherungen

Maschinenversicherung für Bootsmotoren und Yachtmotoren

Boots- und Yachtmotoren stellen einen hohen wirtschaftlichen Wert dar. Reparatur oder Neuanschaffung auf Grund eines Schadens können schnell einige tausend oder zehntausend von EURO kosten. Eine bestehende Yachtkaskoversicherung bietet in vielen Fällen keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie ersetzt in der Regel nur Schäden die von außen Verursacht worden sind. Bei vielen Anbietern leistet sie nicht mal diese Aufgaben.

Die NEUBACHER erweiterte Kaskoversicherung für Maschinen und Anlagen bieten einen erweiterten finanziellen Schutz gegen folgende Risiken: (innere Betriebsschäden)

Versicherte Schäden und Gefahren
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
  • Überdruck oder Unterdruck;
  • Sturm, Frost oder Eisgang.

Sofern der Schaden an der Maschine unter Gewährleistungs- oder Garantieansprüche fällt, leistet die Versicherung subsidiär, d. h. nachfolgend zu den durchsetzbaren Ansprüchen. Etwaige Abschleppkosten sind nur über den Deckungsumfang der Kaskoversicherung versichert.

Versicherte Sachen:

Betriebsfertige Antriebsmaschinen und Anlagen bis zu einem Alter von 15 Jahren. Mitversichert gelten Hilfsaggregate, Pumpen, Getriebe, Wellen inkl. Lager und Schrauben. Die Versicherung gilt in Ergänzung zu einer bestehenden NEUBACHER Sportboot-Kaskoversicherung. Diese ergänzenden Bedingungen gehen den SBK vor. Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe.

Entschädigungsleistung bei Teilschaden

Der Versicherer ersetzt im Teilschadenfall die Kosten der Reparatur. Zu den Wiederherstellungskosten gehören bei Teilschäden neben den eigentlichen Reparaturkosten ohne Abzüge „neu für alt" auch sämtliche Ein- und Ausbaukosten der versicherten Sache, der Land- und Seetransport der zur Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die Kosten die durch Arbeiten am Boot sowie für das Kranen des Bootes entstehen. Sofern möglich sind generalüberholte Austauschteile zu verwenden.

Bei Totalschäden wird der Zeitwert ersetzt, höchstens jedoch die Versicherungssumme.

Weiter Informationen zu Umfang, Bedingungen und Kosten stellen wir gerne zur Verfügung.

Stephan Neubacher
NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
Friedensstraße 21; 19053 Schwerin
Tel. 0385/733982 Fax. 0385/733983
www.neubacher-marine.de
Mail:info@neubacher-marine.de

 
 
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