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Markenkompetenz in den USA verstärkt

Autor: sschiller | Erstellt am: 18.07.2011 | Gelesen: 422
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Neue Rechtsanwältin unterstützt Markenteam und bringt Know-how für Markenfragen in den USA mit

[f200] ASG Rechtsanwälte GmbH
[f200] ASG Rechtsanwälte GmbH

Berliner IP-Kanzlei [f200] ASG Rechtsanwälte verstärkt Kompetenz im US-Markenrecht durch Rechtsanwältin und Attorney at Law, CA, Daniela Füssel .

Frau Rechtsanwältin Füssel erwarb ihre Expertise in einer bekannten kennzeichenrechtlich orientierten Kanzlei in München. Das umfangreiche Wissen in der Markenentwicklung und –verteidigung hat sie gezielt durch mehrjährige Berufspraxis in den USA ausgebaut und sich im Schwerpunkt auf das US-Markenrecht ausgerichtet. Seit der amerikanischen Anwaltszulassung (Bar Exam, Kalifornien) war sie auf dem Gebiet des Markenrechts in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Los Angeles tätig.

Durch die jahrelange praktische Erfahrung und die stetige Erweiterung ihres Wissens sind Frau Rechtsanwältin Füssel insbesondere die Unterschiede zwischen dem europäischen und dem US-amerikanischen Markenrecht bekannt. Hierdurch werden Mandanten aus Europa und den USA jeweils beim Aufbau ihrer Marken kompetent und umfassend unterstützt und optimal in beiden Rechtskreisen begleitet.

Seit 2007 berät [f200] ASG Rechtsanwälte Mandanten hinsichtlich der Erweiterung der deutschen oder europäischen Marken in den USA und begleitet die entsprechenden Markenverfahren. Mit der Erweiterung der Praxisgruppe IP-Recht um Rechtsanwalt Sylvio Schiller durch die neue Kollegin Füssel eröffnen sich neue Möglichkeiten, denn neben der internationalen Markenanmeldung über die WIPO, können die Anwälte der ASG Rechtsanwälte auch eine direkte Anmeldung in den USA durchführen, ohne amerikanische Kollegen beauftragen zu müssen.

Nachdem sich die Kanzlei seit ihrer Gründung 2007 hinsichtlich deutscher Markenanmeldungen eine führende Rolle erarbeitet hat (Top 10 Kanzlei bei dt. Markenanmeldungen 2010 lt. Markenartikel 07/2010), unterstreicht dieser Schritt die internationale Ausrichtung der Kanzlei. Die Mandanten der Kanzlei dürfen nun noch mehr Kompetenz und Schnelligkeit hinsichtlich ihrer US-Markenanmeldungen erwarten. US-Unternehmen, die nach Europa expandieren, profitieren besonders von der wechselseitigen Erfahrung der unterschiedlichen Rechtssysteme in allen markenrechtlichen Fragen.

 
 
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