LV-Doktor
· Bundesgerichtshof Grundsatzentscheidung überfällig: Führen fehlende Verbraucherinformation bei Vertragsabschluss von Lebens- und Rentenversicherungen zu einem unbefristeten Widerrufsrecht?
· Klage des „LV-Doktor“ der proConcept AG vor dem Bundesgerichtshof fordert nun komplette Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen und Rückzahlung ausstehender Gelder
· Bei einem positiven Ausgang wären alle seit 1994 abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge betroffen
· Versicherungswirtschaft befürchtet Grundsatzurteil – Millionen Versicherungsnehmer können auf satte Rückzahlungen hoffen
Halle / Tägerwilen, 16. Oktober 2009 – Eine fondsgebundene Lebensversicherung sollte ihn absichern, dachte sich Harald S. und schloss im Frühjahr 2000 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Aachen Münchener Lebensversicherung AG ab. Jeden Monat zahlte er 511,30 Euro an die Versicherung. Im Herbst 2005 kündigte er diesen Vertrag vorzeitig, da er sich für ihn nicht rentierte. Er erhielt allerdings statt der insgesamt eingezahlten 33.745,80 Euro lediglich 26.123,50 Euro als Rückkaufswert ausgezahlt. Er machte also ein Minus von satten 7.622,30 Euro! Als Harald S. die Mitteilung über seinen Rückkaufswert erhielt, fiel er aus allen Wolken – wie so viele Deutsche, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen. Doch im Gegensatz zu den meisten Verbrauchern nahm Herr S. dieses Minus nicht hin. Er informierte sich und suchte sich Spezialisten auf dem Gebiet. Enttäuscht und erbost – aber kämpferisch – reichte er seine Unterlagen bei „LV-Doktor" ein, um das Geld, das ihm noch zusteht, auf dem Klageweg von der Versicherung zurück zu fordern.
LV-Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (
www.proconcept.ag), einer internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher, durch.
Deutsche Lebensversicherungspolicen wegen fehlender Verbraucherinformationen nicht vereinbar mit europäischem Recht – und unbefristet widerrufbar? Die Lebensversicherungsrichtlinien des Europarechts enthalten mit der so genannten „Haustürgeschäfterichtlinie" (85/577/EWG) vergleichbare Regelungen. Aus diesem Grunde dürften die vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätze übertragbar sein. Eben diese Auffassung, dass fehlende Verbraucherinformation zu einem unbefristeten Widerrufsrecht führen, wird vom LV-Doktor der proConcept AG auch in den (gerichtlichen) Auseinandersetzungen mit den Versicherungsgesellschaften verfolgt.
Jüngstes Beispiel: Die proConcept AG reichte für Herrn S. im Februar 2008 Klage beim Landgericht Karlsruhe ein (AZ 4 O 101/08) und forderte damit die Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages. Zunächst wurde diese Klage im September 2008 abgewiesen. Im Oktober 2008 legte aber die ProConcept AG umgehend Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein (AZ 12 U 241/08). Wie üblich in so genannten „Streuschäden"-Verfahren, wurde auch diese Berufungsklage im Mai 2009 abgewiesen, allerdings wurde im Juni 2009 eine Revision wegen Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG 1994 zum Bundesgerichtshof zugelassen (AZ IV ZR 120/09).
Diese Zulassung der Revision vor der höchstrichterlichen Instanz zeugt davon, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe bei der Entscheidungsfindung nicht einstimmig zu einem Ergebnis gekommen ist und die Frage der Vereinbarkeit von nationalem mit europäischem Recht nicht einstimmig entschieden werden konnte. Der Bundesgerichtshof hat nun die Möglichkeit, entgegen der bereits gefassten obergerichtlichen Rechtssprechung zu entscheiden. Es geht um nicht weniger als die grundsätzliche Klärung, ob bei den deutschen Lebensversicherungspolicen das europäische Recht ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt wurde. Jens Heidenreich, Direktor proConcept AG und Projektleiter LV-Doktor erklärt die enorme Tragweite des Verfahrens: „Wenn wir diesen Fall vor dem Bundesgerichtshof gewinnen, dann sind generell alle Lebensversicherungsverträge, die seit Juli 1994 abgeschlossen wurden, davon betroffen." Wer wissen möchte, ob ihm noch Geld zusteht, kann sich unter
www.lv-doktor.de informieren und sich unverbindlich an die proConcept AG wenden. „Unser Kampf für die Verbraucherrechte geht also in eine neue Runde", zeigt sich Jens Heidenreich zuversichtlich. „Der Versicherungswirtschaft weht ein immer stärkerer Wind entgegen." Kein bloßes Lippenbekenntnis: Denn jetzt hat bereits das Landgericht Hannover ein Verfahren gegen die Provinzial Lebensversicherung Hannover zur gleichen Problematik in Hinblick auf den Rechtsstreit „Harald S. gegen Aachen Münchener" bis zur Entscheidung über die Revision ausgesetzt.
Aus Verbrauchersicht bleibt zu hoffen, dass der BGH endlich ein Grundsatzurteil hinsichtlich der Vereinbarkeit von deutschen Lebensversicherungsverträgen und Europarecht fällt. Denn Versicherungen lenken meist kurz vor einem für sie negativ prognostizierten Urteil außergerichtlich ein und zahlen kurzfristig den kompletten geforderten Betrag an den Kläger. So vermeiden Versicherer eine Sachentscheidung und es bleibt beim Einzelfall. Dann können sich gleichgelagerte Fälle nicht auf ein Grundsatzurteil berufen...
Über LV-Doktor der proConcept AG:
LV-Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG, einer internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher, durch.
Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Klage-Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.
Medienkontakt und weitere Informationen:
Jens Heidenreich
Direktor proConcept AG, Projektleiter LV-Doktor
medien@proconcept.ag
Tel 0345 47224 2030
www.proconcept.ag und www.LV-Doktor.de
Agenturkontakt:
Mario Rosendahl
EYECANSEE Communications GmbH & Co. KG (DPRG)
proConcept-ag@eyecansee.de
Tel 040 70 383 70
www.eyecansee.de