Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Lufthansa setzt Cross-Ticketing-Verbot vor Gericht durch

Autor: unisterpr | Erstellt am: 06.08.2009 | Gelesen: 597
Kategorie: News & Pressetexte | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Umgehung des Tarifsystems nicht rechtens

Bei der Lufthansa ist ein Rückflug ohne Hinflug nicht möglich – so steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Flugkonzerns. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte nun diese Klausel. Das Internetportal fluege.de berichtet ausführlich.

Die Reihenfolge der Inanspruchnahme von gebuchten Flügen darf von der Fluggesellschaft durchaus festgelegt werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte entsprechend geklagt, um diese Klausel streichen zu lassen. Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Laut Kölner Oberlandesgericht ist es angemessen, dass Reisende ihre gebuchten Flüge komplett in der gebuchten Reihenfolge wahrnehmen (AZ: 6 U 224/08).

Die als „Cross-Ticketing" bezeichnete Methode wurde von cleveren Sparfüchsen entdeckt. Um Mindestaufenthalte am Urlaubsort zu umgehen, buchten die Fluggäste an Stelle eines Normalfluges zwei weniger preisintensive Return-Tickets. Dabei nimmt der Fluggast nur den Hinflug des einen und den Rückflug des jeweilig anderen Tickets wahr.

Des Weiteren wurde beschlossen, das sogenannte „Cross Border Selling" ebenfalls zu verbieten. Dabei handelt es sich um die Buchung einer Flugreise, die aus mehreren Flügen besteht. Der Kunde bucht die komplette Anzahl der Flüge, möchte aber sowieso nur einen Teil davon tatsächlich nutzen.

Der Flugkonzern betonte noch einmal, wie notwendig diese AGB-Klausel für deren Tarifsystem ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen: news.fluege.de/passagierrecht/urteil-cross-ticketing..

Kontakt:
Tilo Sommer
Unister Media GmbH
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer@unister-media.de
 
 

Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Meist gelesene Artikel in der Kategorie News & Pressetexte:
Wie wir kaufen - Welches Shopping-Typ sind Sie?
JENNIFER ANISTON - Ein guter Deal?
Google Earth: Noch schärfer sollen die neuen Bilder werden
UNICEF nennt Zahlen: 132 Millionen Kinder schuften!
Willkommen zum Online-Styling: MSN Online Beauty-Berater
EM 2008 – Hammergruppe für Deutschland!
Dirk Zimmermann leugnet den Holocaust
Selbstauskunft bei Schufa kostenlos
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie News & Pressetexte:
Auswirkungen von Teilzeit auf Höhe der Betriebsrente
Der automatische Torantrieb entwickelt sich zum Standard
Long term loans, Search Best Loan Quote Online
Zusammenarbeit zwischen Produkte24 und Sportreisen Teltow
Didacta Bildungsmesse: Dienes Dezimalrechensätze bei SpielundLern
Hobohm wiedergewählt
hippo data verstärkt Team für weiteres Wachstum in 2010
Heldinnen des Handwerks: Frauen lieben MyHammer

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Lufthansa setzt Cross-Ticketing-Verbot vor Gericht durch”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.