Der Ruf aus der Politik kann deutlicher nicht mehr sein. Wir als Bundesbürger werden Aufgrund der neuen Regelungen aufgefordert in die private Krankenversicherung zu wechseln. Daher stellt sich nun für viele die Frage ob ein Wechsel auch tatsächlich Sinn macht. Gerade Arbeitnehmer über 50 hegen berechtigte Vorurteile.
Eins scheint jedoch allen klar zu sein, an die Leistungen der Privaten kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht vorbei. Dennoch können sich leider viele nicht mit einem Wechsel anfreunden. Der Grund hierfür lässt sich auf eine einzige Angst reduzieren und zwar die Angst vor den Kosten. Diese Sorge wiederum splittet sich in die Bereiche:
- Selbstbeteiligung
- Angst in Vorleistung gehen zu müssen
- Den Beiträgen bei Nachwuchs
- Den Beiträgen im Alter
Beschäftigt man sich jedoch tiefgründiger mir der Materie, stellt man fest das in 90 % der Fälle kein Grund zur Angst besteht.
Aus finanzieller Sicht sollten jedoch Gewerbetreibende und Gutverdiener ab dem 50 Lebensjahr genau prüfen ob ein Wechsel auch Nachhaltig die günstigste Variante darstellt.
Um den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung berechnen zu können, sollte im Vorfeld geprüft werden, welches Einkommen als Rentner herangezogen wird. Zwei Theorien kursieren in der Bevölkerung, die einen behaupten alle Einnahmen wie Miete, Rente, Zinseinkünfte … werden herangezogen, die anderen behaupten das lediglich die gesetzliche Rente für die Berechnung relevant sei. Beide behalten Recht, denn auch hier hat es sich der Deutsche nicht einfach gemacht.
Die Reglung hierzu besagt, wer 9/10 in der 2 Hälfte seines Erwerbslebens freiwillig versichert war, muss aus all seinen Einkünften als Rentner Krankenkassen Beiträge abführen. Maximal jedoch bis zum Höchstsatz.
Im Klartext bedeutet das, dass es Ihnen als Rentner passieren kann einen Beitrag von über 600 € für die gesetzliche Krankenversicherung zu bezahlen. Teurer können Sie bei gleichen Leistungen in der Privaten gar nicht liegen, da Sie hier immer die Möglichkeit haben in den Basistarif zu wechseln, was aber meist aus Kostensicht keinen Sinn macht.
Schaffen Sie die 9/10 aus der 2 Hälfte nicht, wird lediglich Ihre gesetzliche Rente zur Beitragsermittlung herangezogen. Je nach Höhe der zu erwartenden Rente fällt Ihr Beitrag als Rentner nur sehr gering aus, daher lohnt sich hier teilweise ein Wechsel aus Kostensicht nicht.
Jedoch egal ob Gesetzlich oder Privat einen Zuschuss gibt es für jeden der eine gesetzliche Rente bezieht. Dieser entspricht maximal der Hälfte Ihrer Krankenversicherungsbeiträge.
Sollten Sie einen höheren Wissensbedarf zu diesem Thema haben, können Sie Ihre Fragen gerne als Blog unter
www.fmo21.com stellen und erhalten dann schnellst möglich eine Antwort von einem Krankenversicherungsexperten.
Fabian Meergarten