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Lohnsteuerjahresausgleich

Autor: kasakscha | Erstellt am: 02.11.2009 | Gelesen: 1823
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wenn der Lohnsteuerjahresausgleich ansteht, sollte man sich etwas Zeit nehmen. Auch in Eigenregie lässt sich auf einfachem Wege eine Menge Geld sparen.

Ratgeber Lohnsteuerjahresausgleich - Wie Geld sparen?
Ratgeber Lohnsteuerjahresausgleich - Wie Geld sparen?
Wer Lohnsteuer bezahlt, sollte unbedingt einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Durch einen Lohnsteuerjahresausgleich, kann der Arbeitnehmer zu viel bezahlte Lohnsteuer von dem Finanzamt wieder zurück bekommen. Macht jemand den Lohnsteuerjahresausgleich nicht, so verschenkt er unter Umständen ganz viel Geld. Es können ja bei dem Lohnsteuerjahresausgleich ungefähr 1000 Euro sein, die man zurück erstattet bekommt.

Mehrere Leute erstellen den Lohnsteuerjahresausgleich selbst. Ist sich jemand nicht sicher, ob er auch alles korrekt macht, so kann er einen Steuerberater damit beauftragen. Für Personen, die ihren Lohnsteuerjahresausgleich doch lieber selbst erstellen wollen, gibt es heute das kostenlose Elster Programm. Hat man den Lohnsteuerjahresausgleich erstellt, wird er sofort online an das Finanzamt übermittelt. Mit diesem Programm hat man eine große Hilfe. Es führt die Person von einem Punkt zum anderen. Man muss natürlich die ganzen Unterlagen bereitliegen haben.

Ein Arbeitnehmer kann Werbungskosten, die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und zurück, seine Beiträge zu der Gewerkschaft einkalkulieren; die Kontoführungsgebühren werden auch berücksichtigt. Beim Lohnsteuerjahresausgleich spielen auch die Sonderausgaben eine Rolle. Dazu zählen zum Beispiel Spenden. Sie müssen erst ab 50 Euro pro Person durch Quittungen nachgewiesen werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden auch bis zu einer bestimmten Höhe anerkannt. Kosten, die durch eine Krankheit entstehen, werden als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.

Zahlt jemand für private Kranken- oder Pflegeversicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, so kann sich das auch steuermindernd auswirken.
 
 
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