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Im Februar 2009 waren drei unserer Detektive für fünf Tage in Köln im Einsatz. Gleich zwei Mitarbeiter unserer Mandantschaft hatten wir dort – während der Karnevalstage – arbeitsunfähig krank gemeldet. Auffällig war, dass beide vom gleichen Arzt mit identischen Diagnosen krank geschrieben wurden.
Unsere Detektive hefteten sich an die Fersen beider angeblich kranker Mitarbeiter und konnten so feststellen, dass diese nicht nur an der letzten Prunksitzung eines großen Kölner Karnevalsvereins am letzten Faschingssamstag aktiv Teilnahmen, sondern auch am Rosenmontag und Faschingsdienstag die „tollen Tage" in vollen Zügen genossen und feierten, was das Zeug hielt.
Unsere drei eingesetzten Detektive lieferten über 400 Fotos und mehrere Videoaufzeichnungen ab, aus denen sich – rein optisch – keinerlei Anzeichen des diagnostizierten „grippalen Infekts" beider vorgeblich kranker Mitarbeiter ergab.
Beide wurden nach ihrer Rückkehr mit unseren Berichten durch die Geschäftsführer konfrontiert und willigten – bei Vermeidung einer Strafanzeige wegen Lohnfortzahlungsbetrug – in einen fristlosen Aufhebungsvertrag ein. Stillschweigen über die wahren Kündigungsgründe wurde darin ebenso vereinbart, die die 50%ige Rückerstattung der Detektivkosten durch die überführten Mitarbeiter an unseren Mandanten.
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