Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Lichtsignalanlagen - ein unbekanntes aber wirkungsvolles Hilfsmittel

Autor: revear | Erstellt am: 08.07.2009 | Gelesen: 844
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Für mehr Unabhängigkeit und Sicherheit im Alltag!

Lichtsignalanlagen bieten mehr Unabhängigkeit
Lichtsignalanlagen bieten mehr Unabhängigkeit
Was kann man tun, wenn ein schwerhöriger oder gehörloser Mensch die Türklingel nicht mehr hören kann? Die Lösung ist so einfach wie genial: das akustische Signal wird in ein optisches gewandelt. Dies geschieht mittels einer Lichtsignalanlage!

Diese Anlage nimmt das akustische Signal, z.B. der Türklingel auf, und sendet es an einen entsprechenden Empfänger, der auch in einem anderen Raum sein kann. Dieser Empfänger zeigt dann per Lichtblitz oder Vibration an, dass es geklingelt hat.

Wenn aufgrund einer vorliegenden Schwerhörigkeit die Türklingel nicht mehr gehört kann, besteht eine Leistungspflicht für Lichtsignalanlagen seitens der Krankenkassen. Dies hat das Bundessozialgericht in mehreren Grundsatzurteilen (z.B. Az. 3/8 BK 25/87) entschieden und begründet: „Schon wegen der Feuergefahr muss auch ein Hörgeschädigter in seiner Wohnung erreichbar sein".

„Gerade im Bereich der Lichtsignalanlagen gibt es ein großes Informationsdefizit", sagt Petra Niederklostermann, Hörgeräteakustikerin und Audiotherapeutin. „Die Lichtsignalanlagen wurden entwickelt um hörgeschädigten und gehörlosen Menschen mehr Unabhängigkeit zu ermöglichen. Die Sicherheit zu haben, dass einem kein Signal mehr entgeht, ist ein enormer Zuwachs an Lebensqualität." Lichtsignalanlagen sind beliebig erweiterbar durch verschiedenste Sender und Empfänger. Hier stehen z.B. ein Babyruf, ein Telefonsender oder ein Blitzlichtwecker zur Verfügung.

Auch wenn bereits ein Hörgerät getragen wird, kann zusätzlich eine Lichtsignalanlage beantragt werden. Hierzu werden ein Rezept des Hals-Nasen-Ohren-Arztes sowie der Kostenvoranschlag benötigt. „Wir helfen unseren Kunden gerne dabei, die richtigen Sender- und Empfängermodule zusammen zu stellen", so Petra Niederklostermann weiter. „Nach den jeweiligen Kundenwünschen erstellen wir dann den individuellen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse."

Abschließend sei erwähnt, dass Lichtsignalanlagen Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen sind und somit das Arzneimittelbudget des Arztes nicht belasten (§84 SGB V).

Ansprechpartnerin:
Petra Niederklostermann – Geschäftsführerin
Katernberger Str. 107
45327 Essen

Telefon: 02 01 – 6 48 04 11
Fax: 02 01 – 6 48 04 12
E-Mail: p.niederklostermann@revear.de
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Gesundheit - Medizin & Chirurgie:
Kleiner Parasit, große Gefahr - Mit einer Zeckenschutzimpfung FSME vorbeugen
Pflegedienste aufgepasst - Datenaustausch in Bayern wird Pflicht
Eigencoaching in 21 Tagen!
Lachgassedierung zur Patientenberuhigung
High Heels fördern Krampfadern
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Erfolg durch neutralen DIN-Standard
Leibesübungen für Stress-Management: Ein wichtiger Ingrediant in einem Wellness
Schonende Einzelhaartransplantation

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Lichtsignalanlagen - ein unbekanntes aber wirkungsvolles Hilfsmittel”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.