Die
Private Krankenversicherung ist in den letzten Jahren auch für die in der
GKV Versicherten als Zusatzversicherung sehr attraktiv geworden. Aber auch die Vollversicherung für die Private Krankenversicherung wird für immer mehr Verbrauchergruppen attraktiv. Der Grund sind die Zusatzbeiträge, die in der GKV von einigen Krankenkassen inzwischen verlangt werden. Diese treiben die wohl auch noch letzten in der GKV verbliebenen Selbstständigen und Freiberufler in die Arme der Privaten Krankenkassen, denn nach dem
geltenden Recht in der Krankenversicherung darf ein Versicherten beim erstmaligen Erheben der Zusatzbeiträge durch seine Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und somit auch die Private Krankenversicherung als neue Versicherungsform wählen. Dieser Schritt muss von den Versicherten allerdings binnen der ersten vier Wochen nach dem Zugang des Schreibens durch die Krankenkasse erledigt werden.
Ein Preisvergleich hinsichtlich der
Leistungen und Preise der Privaten Krankenversicherung sollte aber nicht vergessen werden. Der Versicherte ist allerdings nach seinem Beitritt in eine Private Krankenversicherung erst einmal für 18 Monate an den Basistarif gebunden, kann aber danach in einen der Wahltarife wechseln. In den 18 Monaten im Basistarif muss der Neuling in der PKV allerdings hinnehmen, dass er nur die Leistungen der GKV erhalten kann. In den Wahltarifen allerdings hat der Neuversicherte in der PKV die Möglichkeit auf Dauer dann zu verbleiben und seine Gesundheit pflegen zu lassen.
Möchte ein Verbraucher nun anstatt für seine Gesundheit für seine Rente bzw. sein Alter vorsorgen, so ist die Wohnriester zu empfehlen. Die Wohnriester gibt es allerdings erst seit 2008, aber ein Wechsel von einem anderen Riestervertrag in die
Wohnriester ist jederzeit möglich.