Wer von der gesetzlichen in die
private Krankenversicherung wechseln möchte, der kann dies nur unter ganz bestimmten Bedingungen tun. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Erst ab einer Jahreseinkommensgrenze, die im Jahr 2009 bei 48.600 Euro liegt, kann gewechselt werden. Monatlich muss man also über 4050 Euro brutto verdienen. Und dann ist ein Wechsel auch erst möglich, wenn man drei Jahre hintereinander diese Grenze überschreitet. Zwei weitere Berufsgruppen, die wählen können, ob sie sich gesetzlich oder
privat versichern wollen, sind die
Beamten und die
Freiberufler, also die Selbständigen.
Welche Versicherung für einen nun die günstigste darstellt, dass muss ein
PKV Vergleich ans Tageslicht bringen. Denn anders als bei der gesetzlichen Versicherung, wo sich der Monatsbeitrag nach dem Einkommen richtet, wird bei der privaten Krankenversicherung der Beitrag nach mehreren Kriterien ermittelt: Das Eintrittsalter spielt hier eine Rolle, ebenso das Geschlecht – Frauen zahlen prinzipiell mehr als Männer -, der Gesundheitszustand und auch der Beruf. Dabei ist es nämlich nicht immer gesagt, dass eine private Krankenkasse den Versicherungswilligen aufnimmt. Sie kann ihn aufgrund gesundheitlicher Beschwerden auch ablehnen. Oder den Beitrag entsprechend nach oben setzen. Ob man dann nun durch den Wechsel spart, das muss man von Fall zu Fall ausrechnen.
Nun muss aber keiner Bedenken haben, dass er keine Versicherung finden könnte. Sollte es wirklich so sein, dass alle
privaten Versicherungen eine Aufnahme ablehnen, kann man immer noch in die gesetzliche zurück, die einen aufnehmen muss. Wer als Selbständiger auf der Suche nach einer billigen Versicherung ist, der tut gut daran auf die Suche nach –
private Krankenversicherung Freiberufler – zu gehen. Hier findet er viele Anbieter, die einem Vergleiche und unverbindliche Angebote machen können.