Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Lebensmittelklarheit? Gerichte rücken Lebensmittelunternehmen auf die

Autor: Medivendis | Erstellt am: 29.08.2011 | Gelesen: 355
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Die Fälle, in denen Werbeaussagen für Lebensmittel von Richtern zu entscheiden sind, häufen sich.

Durch industriekritische Informationsportale wie lebensmittelklarheit.de oder abgespeist.de dürfte sich diese Entwicklung noch weiter potenzieren.

Kürzlich hat beispielsweise das Landgericht (LG) Berlin dem Deutschen Brauer Bund e.V. auf Klage der Verbraucherzentralen verboten, mit gesundheitsbezogenen Angaben für alkoholische Getränke zu werben. Der Deutsche Brauer Bund hatte unter anderem auf seiner Internetseite die schönheitsfördernde Wirkung von Bier vorgehoben sowie auf die Vorbeugungseffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hingewiesen und zudem die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss angedeutet. Das LG Berlin sieht in diesen Aussagen einen Verstoß gegen die Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung), wonach es unter anderem verboten ist, für alkoholische Getränke mit einem bestimmten Alkoholgehalt mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben (LG Berlin, Urteil vom 10.05.2011, Aktenzeichen: 16 O 259/10).

In einer anderen Entscheidung wurde einem bekannten Hersteller von Fruchtquark der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch" vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verboten. Nach Auffassung des Gerichts werde dem Kunden der Eindruck vermittelt, dass der Fruchtquark die gleichen gesundheitsfördernden Eigenschaften habe, wie ein Glas Milch. In der Form sei die Werbeaussage jedoch irreführend, da der Zuckeranteil im Fruchtquark im Vergleich zum Glas Milch wesentlich höher und damit der Quark auch nicht so „gesund" wie ein Glas Milch sei (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011, Aktenzeichen: 2 U 61/10).

Wie diese beiden aktuellen Entscheidungen zeigen, steuern Lebensmittelunternehmen und nun auch deren Verbände zunehmend durch raue See. Ein „sicherer" Hafen ist derzeit nicht in Sicht, so dass frühzeitige Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden sollten. Zu einer rechtlichen Vorab-Prüfung jeder Werbekampagne wird dringend geraten. Weitere unverbindliche und kostenfreie Informationen rund um das Lebensmittelrecht erhalten Sie unter www.juravendis.de
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Recht - Gesetz & Steuern:
Im Einigungsvertrag wurde der Tag der Deutschen Einheit bestimmt
Bio-Werbung für kosmetische Mittel
Keine Diskriminierung für Geschäftsführer
Aktuelle Rechtsprechung
BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters
Prozesskosten als Spekulationsobjekt
Vereitelung von Vorkaufsrechten
Aktuelles aus dem Pachtrecht

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Lebensmittelklarheit? Gerichte rücken Lebensmittelunternehmen auf die”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.