Brachttal-Schlierbach (hop) - Das Thema Sterben und Tod ist in unserer Gesellschaft tabuisiert, wird weitestgehend verdrängt, somit aus unserem Leben ausgeblendet. Dabei gehört das Sterben zwangsläufig zum Leben, Grund genug also, sich möglichst frühzeitig damit auseinander zu setzen. Sterben ist auch nicht, wie viele meinen, ein Prozess nur des Alters. Als Teilnehmer am Verkehr, aktiv oder auch passiv als Fußgänger, jeder kann jederzeit betroffen sein. Auch beispielsweise ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall sind keine ausschließlichen Altersphänomene, immer kann sich unser wohlorganisiertes Leben von einer Sekunde zur nächsten schlagartig und unwiderruflich komplett ändern. Macht es schon für Ältere Sinn, für einen solchen Notfall Vorsorge zu treffen, so trifft das auf jüngere Menschen in noch größerem Umfang zu, denn hier ist zu erwarten, dass die zu überbrückende Zeit ungleich länger ist. Altersunabhängig stellt sich in einer ausweglosen Situation immer die Frage "Leben bis zuletzt – aber um jeden Preis?"
Genau das versuchten zwei Referenten von der "Interessensgemeinschaft der Dialysepatienten und Nierentransplantierten Osthessen e. V:" im Schlierbacher Dorfgemeinschaftshaus den rund 25 interessierten Bürgern klar zu machen. Burkhardt Schneck, Vorsitzender des Vereines und seine Stellvertreterin Elfi Makowka, die als Krankenschwester das Dilemma oft genug sieht, hielten einen eindringlichen und klaren Vortrag über das Thema "Patientenverfügung" und "Betreuungsverfügung". Es gehe nicht darum, so stellen sie unmissverständlich klar, die Intensivmedizin zu verteufeln und schon gar nicht um Sterbehilfe, es ist schlicht und einfach die individuelle Vorsorge für ein menschengerechtes und würdevolles Ende. Das ist zu überlegen, wenn der Mensch noch entscheidungsfähig ist, die Konsequenzen überblicken kann, denn nur dann ist eine solche Verfügung überhaupt verbindlich. In der Patientenverfügung wird festgelegt, was im Fall eines Unfalles, einer schweren Erkrankung oder im zunehmenden Alter, wenn selbstbestimmtes Handeln nicht mehr möglich ist, mit einem geschieht. In der "Betreuungsverfügung" wird festgelegt, welcher Mensch für den Betroffenen dann die erforderlichen Entscheidungen trifft. Denn entgegen allgemein angenommener Meinung sei das nicht zwangsläufig der Partner oder Verwandte, sondern es könne ein per Gericht bestellter Fremder sein, der die Entscheidungen zu treffen hat.
Immer wieder wird berichtet, die Verfügung sei nicht rechtlich bindend. Es gibt derzeit tatsächlich kein Recht auf die Umsetzung, doch ist eine solche Verfügung eine grundsätzliche und wichtige Entscheidungshilfe für den Arzt. Und zunehmend sind auch die Kliniken offen dafür. Bis Jahresende, so heißt es, solle eine rechtlich bindende Gesetzesgrundlage vorliegen, doch es lägen zwei konträre Modelle vor, sodass eine rechtsgültige Entscheidung sicher noch länger dauern werde. Hier bekamen die Zuhörer die Möglichkeit, solche Formulare zu bekommen, die am wahrscheinlichsten zur Gesetzesvorlage genommen werden und darüber hinaus sogar noch optimiert wurden. Damit die Ausfertigung der Verfügungen tatsächlich genau so wird, wie man es für sich festlegen möchte, gibt es sinnvollerweise am 11. September um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Schlierbach eine Folgeveranstaltung, bei der detailliert Anleitungen dafür gegeben werden.
Barbara Hoppe