(Online-Artikel.de) - Vor dem Abschluss eines Leasingvertrags wird in erster Linie von dem Leasinggeber die Bonität des Leasingnehmers geprüft.
Immerhin hat der Leasinggeber das verständliche Interesse daran, ein korrektes und sicheres Geschäft abzuschließen. Dabei erfolgt in den meisten Fällen die Bonitätsprüfung mittels einer SCHUFA-Abfrage. Von der SCHUFA dürften die meisten deutschen Bürger wohl schon zumindest mal was gehört haben. Kaum ein Girokonto oder ein Mobilfunkvertrag kommt ohne eine SCHUFA-Klausel und einer Bonitätsprüfung aus. Überall da, wo Unternehmen Kredit gewähren und ein gewisses finanzielles Risiko tragen, erfolgt die Bonitätsprüfung mithilfe der SCHUFA.
Wer nun allerdings bei der SCHUFA negative Einträge hat bekommt so einige Probleme. Insbesondere auch das Leasing eines Fahrzeugs kann zum Problem werden. Inzwischen gibt es allerdings auch einige Anbieter, die einen
Leasingvertrag auch mit Vertragspartnern eingehen, dessen SCHUFA nicht völlig makellos ist. Dabei sollte der Leasingnehmer respektive der Interessent allerdings nicht gleich das erstbeste Angebot dankbar annehmen.
Denn unter diesen Anbietern tummeln sich nicht unbedingt selten auch unseriöse Geschäftspartner, bei denen man von einem Vertragsabschluss besser absehen sollte. Daher sollte man sich zuvor so viele Informationen wie nur irgendwie möglich über einen Anbieter besorgen.
Ist dies geschafft und ist man im, hoffentlich berechtigten, Glauben, einen seriösen Partner gefunden zu haben, steht einem Vertragsabschluss in Normalfall nicht mehr viel im Weg. Dabei geht es aber auch bei einem
Leasing ohne SCHUFA nicht ganz ohne Regel- und Vertragswerk. Der Leasingnehmer sollte zumindest über ein festes Einkommen verfügen bzw. einen Einkommensnachweis vorlegen können. Auch ist häufig eine höhere Anzahlung bzw. Mietsonderzahlung nötig. Des Weiteren werden beim Leasing ohne SCHUFA auch häufig nicht nur Neuwagen frisch aus der Fabrikhalle angeboten sondern auch Jahreswagen. Die Fahrzeuge wurden dabei aber meistens schon vorher verleast und sind im entsprechend guten Zustand, da Leasingnehmer zur verantwortungsvollen Wartung und Pflege der Fahrzeuge nicht selten auch vertraglich verpflichtet sind.