Grundsätzlich ist ein
Kurzzeitkennzeichen nur dann von Nöten, wenn es sich um einen Gebrauchtwagenkauf von Privat an Privat handelt. Ansonsten übernimmt bzw. organisiert nämlich der Händler den Transport des Neufahrzeuges. Angeliefert werden die Neufahrzeuge dabei in der Regel mittels Autotransporter, die vom Schiff oder aber direkt vom Werk aus die Neufahrzeuge aufnehmen und dann zu den Autohändlern fahren. Und auch für den Weg zur Anmeldung benötigt der Autohändler dann keine
Kurzzeitkennzeichen, weil dieser den Wagen nicht mit zur Zulassungsstelle nehmen muss, sondern dort nur die Vollmacht des Käufers vorlegt.
Und auch wenn man als Käufer sich beim Autohändler für einen
Gebrauchtwagen entschieden hat, so benötigt man in der Regel keine Kurzzeitkennzeichen sofern man nicht selbst die
Autozulassung vornimmt und den Wagen zuvor mit nach Hause nimmt. Ein Kurzzeitkennzeichen hat im Übrigen eine Gültigkeit von fünf Tagen. Donnerstag den Wagen gekauft bedeutet dies, das man ihn spätestens Montag anmelden muss, weil an diesem Tag das
Kurzzeitkennzeichen verfällt von seiner Gültigkeit her.
Was die Kosten angeht: Anders als die
Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind die Kosten für eine Automobil Finanzierung doch etwas höher angesiedelt. Während ein
Kurzzeitkennzeichen nur wenige Euro kostet, muss der Autokäufer für die Automobil Finanzierung doch einige Euro mehr aufwenden (und zwar erheblich mehr). Je nachdem wie viel Eigenkapital (gemeint ist damit die Anzahlung) der Autokäufer mitbringt, desto günstiger gestaltet sich natürlich die Automobil Finanzierung. Eine sehr häufig gewählte Variante der Automobil Finanzierung ist heute das Leasing. Inzwischen ist dies auch für Privatleute rentabel geworden. Früher indes war Leasing nur eine Domäne der Unternehmen, die so binnen kurzer Zeit immer wieder zu einer neuen Fahrzeugflotte kamen.