Kredite für Existenzgründer, Freiberufler und Selbständige
Jedes Jahr wagen zahlreiche Menschen in Deutschland den Sprung in die Selbstständigkeit. Die meisten der Gründerinnen und Gründer gehen hierbei ein hohes Risiko ein: Eine Unternehmensgründung erfordert in den ersten Jahren in der Regel ein finanzielles Polster, da Gewinne in der Gründungsphase eher nicht zu erwarten sind. Im Gegenteil geht eine Unternehmensgründung meist mit hohen Investitionen einher, zu denen sich auch noch Kosten für Werbemaßnahmen und Akquise gesellen. Die meisten Unternehmensgründerinnen und -gründer benötigen daher zunächst einen Kredit, was das Risiko der Gründung weiter erhöht. Der Markt für Kredite für Selbständige ist auch durch zahllose Internet-Angebote sehr unüberschaubar geworden.
Kredite für Selbständige werden in der Regel nach einem gewissen Prozedere vergeben: Der Gründer oder die Gründerin muss eine Bank von der Idee und der Tragfähigkeit des Konzepts überzeugen. Hierzu bedarf es eines Business-Plans, aus dem hervorgeht, wann und in welchem Umfang das Unternehmen Gewinn abwerfen wird. Falls die Bank hiervon überzeugt ist, wird sie der Gründung als "Hausbank" zur Seite stehen und einen Kredit zu relativ günstigen Konditionen gewähren. Keinesfalls sollte eine Unternehmensgründung über die Ausschöpfung des Dispositionsrahmens versucht werden, da dies die teuerste aller Kreditformen ist.
Kredite für Selbständige werden auch von staatlicher Seite etwa über die KfW vergeben. Auch hier muss die Bank von der Tragfähigkeit des Konzepts und der Idee überzeugt werden, wobei solche staatlichen Stellen Start-Ups etwa im Internet-Bereich eher skeptisch gegenüber stehen, da sie eher auf konventionelle Gründungen, die mit einem Meisterbrief der IHK einhergehen, fixiert sind.
Neben einem klassischen Kredit gibt es den Existenzgründerzuschuss, der Gründerinnen und Gründern über eine Dauer von zunächst neun Monaten gewährt werden kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt, da der Zuschuss von der Agentur für Arbeit bewilligt werden muss. In einem solchen Fall beträgt die Beihilfe die Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich eines Zuschusses von € 300,-. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden.
Um einen genaueren Überblick über die verschiedenen Hilfen und Kredite für Selbständige zu erhalten, empfiehlt sich ein umfassender Vergleich der verschiedenen Angebote. Seiten wie
www.kredite-selbstaendige.com bieten hier kostengünstige Hilfe.