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Krankenversicherung Wechsel mit Sonderregelung

Autor: schiffdirk | Erstellt am: 14.01.2011 | Gelesen: 620
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Möglichkeiten zum Krankenkassenwechsel werden jetzt angeboten

Krankenversicherung Wechsel
Krankenversicherung Wechsel
Es gibt eine Möglichkeit die Krankenversicherung aufgrund einer Sonderregelung zu wechseln. Wer im Dezember 2010 mindestens 4125 Euro brutto verdiente, der kann den Krankenversicherungswechsel anstreben. Diese Regelung gilt für Angestellte, die derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Wer eine günstige private Krankenversicherung sucht, der sollte die Chance nutzen und sich einem Krankenversicherung Vergleich unterziehen. Ein Gutverdiener muss in der privaten Krankenkasse nicht mehr seinen Beitrag nach der Einkommenshöhe entrichten. Der Beitrag bleibt immer gleich, auch wenn das Gehalt steigt. Der Wechsel der Krankenversicherung in die Private kann sich enorm lohnen. Manchmal lassen sich mehr als 100 Euro im Monat einsparen. Der Gesundheitszustand sollte vorher überprüft werden. Wenn der Antrag zur privaten Krankenkassen dann policiert wird, kann man die GKV kündigen. Das Alter spielt für den Wechsel eine wichtige Rolle. Die PKV bietet für jedermann eine Option an, wie z.B. wenn jemand selten oder nie zum Arzt geht wird er mit 6 Monatsbeiträgen Beitragsrückerstattung belohnt. Dafür darf man aber wirklich längere Zeit nicht mehr bei Doktor gewesen sein. Lohnen wird sich das für jüngere Menschen oftmals. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind integrierbar in der privaten Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenkasse hat in diesem Jahr die Beiträge auf 15,5 % angepasst. Weitere Zusatzbeiträge drohen den gesetzlich Versicherten. Einige Kassen wie z.B. die DAK haben bereits Zusatzbeiträge eingeführt. Auch wenn man nicht in die PKV wechseln möchte, lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen, da immer wieder unterschiedliche Leistungen angeboten werden. Fitnessstudio ist beispielsweise eine Leistung, welche von der GKV angeboten wird. Homöopatische Behandlungen werden auch manchmal geboten. Gesetzlich Versicherte erhalten beim Arzt nur die einfachen Leistungen. Der privat Versicherte hat die Möglichkeit eine Rechnung an die PKV einzureichen, die bis zum 3,5-fachen-Satz der Gebührenordnung geht. Es ist immer eine wichtige Überlegung seine Krankenversicherung zu wechseln und dies bedarf einer ausführlichen Beratung. Günstige Tarife sind nicht immer die besten.
 
 
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