Ein Wechsel der Krankenkasse kann finanzielle Vorteile mit sich bringen.
Sobald eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt, besteht grundsätzlich ein
Sonderkündigungsrecht. Jedem Versicherten wird dadurch das Recht eingeräumt, schnell und unkompliziert zu einer anderen Kasse zu wechseln und so dem Zusatzbeitrag zu entgehen. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig von der Dauer der Vorversicherungszeit, allerdings sind Fristen einzuhalten. Mit der ersten Fälligkeit des zusätzlichen Beitrags endet das Sonderkündigungsrecht.
Bei vielen Kassen endete diese Frist bereits im ersten Quartal 2010, doch bei folgenden Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen besteht immer noch die Möglichkeit zum Wechsel.
- BKK Axel Springer (8 € seit 1.1.10): Sonderkündigung möglich bis 15.04.10
- KKH Allianz (8 € seit 1.3.10): Sonderkündigung möglich bis 15.04.10
- City BKK (8 € seit 1.4.10): Sonderkündigung möglich bis 01.06.10
- Esso BKK (8 € seit 1.4.10): Sonderkündigung möglich bis 20.06.10
- Novitas BKK (8 € seit 1.4.10): Termin zur Sonderkündigung noch nicht bekannt gegeben, frühestens im Mai 2010
- E.ON BKK: Pauschale geplant, Termin noch offen
Die meisten betroffenen Kassen sind kleinere Betriebskrankenkassen wie die BKK Axel Springer oder die BKK PHOENIX, die seit dem 01.01.2010 eine Pauschale von acht Euro monatlich von ihren Versicherten verlangen. Aber auch größere Kassen sind betroffen, wie die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), die immerhin 6,4 Millionen Mitglieder zählt. Insgesamt beziehen bereits jetzt 16 Kassen einen Zusatzbeitrag, weitere neun gesetzliche Krankenversicherungen können zum bestehenden Zeitpunkt den Zusatzbeitrag für 2010 nicht gänzlich ausschließen.
Neben den Pauschalbeiträgen von 8 Euro, bei denen eine Einkommensprüfung für die Versicherten entfällt, ziehen andere ein Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens heran. Dazu zählen die BKK Lippe-Westfalen mit maximal 12 Euro und die BKK Publik mit maximal 16 Euro monatlich. Die Gemeinsame BKK Köln (GBK) und die BKK für Heilberufe reizen das gesetzliche Maximum von 37,50 Euro aus, wobei auch hier die Ein-Prozent-Regelung gilt. Bei Beträgen über acht Euro muss eine Prüfung Einkünfte der Versicherten erfolgen. Eine ständig aktualisierte
Zusatzbeitrag-Liste aller Krankenkassen bietet eine gute Übersicht über die Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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