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Krankenkassen zahlen bei einer Kur im Ausland

Autor: trw | Erstellt am: 26.04.2010 | Gelesen: 2795
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Kurinteressierte können einen Antrag auf einen Zuschuss bei der Krankenkasse stellen, dies gilt auch für Kuren im EU-Ausland. Was Sie wissen sollten, lesen Sie hier.

Kuren im Ausland
Kuren im Ausland
Seit Jahren liegen Kur- und Wellnessreisen in das benachbarte Ausland voll im Trend. Besonders beliebt sind die Kurorte in Tschechien, Polen, Ungarn, Italien und der Slowakei. Gerade die osteuropäischen Kurorte locken mit günstigen Preisen und einem mittlerweile westlichen Standard in den Kurhotels. Wenn die Krankenkasse dann auch noch einen Zuschuss zahlt, wird es doppelt interessant.

Der Weg zum Kurzuschuss:
Grundvoraussetzung für einen Kurzuschuss der Krankenkasse ist, dass der gewählte Kurort ein anerkannter Bade- & Kurort ist. Erfüllt der gewählte Kurort dieses Kriterium, ist der nächste Weg zum Hausarzt, dieser muss die Dringlichkeit einer Kur bescheinigen. Neben der Diagnose sollte der Arzt auch die Krankheitsverhütung begründen. Leiden Sie unter einer chronischen Erkrankung, sollte die sich daraus ergebene Beeinträchtigung und Funktionsstörung angegeben sein. Die Bescheinigung des Hausarztes (Kurantrag), reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse, mit der Bitte um Genehmigung, ein. Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Hausarzt.

Die „Offene Badekur" hat einen neuen Namen:
Im Antrag heißt es nicht mehr „Offene Badekur", laut § 23.3 SGB V spricht man nun von „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten".

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der ärztlichen Behandlungen und etwa 85% der Kurmittel. Darüber hinaus kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von ca. 13 Euro zahlen, dieser stellt einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten dar.

Wie oft kann ich eine Kur beantragen?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine „Ambulante Vorsorgeleistung" alle 3 Jahre. Falls medizinisch notwendig, kann die Kur auch vor Ablauf der Frist gewährt werden. Sie sollten auf jeden Fall Ihre Kur frühzeitig planen und den Kurantrag rechtzeitig beantragen. Bei einer Ablehnung des Kurantrages, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Falls Ihre Krankenkasse  keinen Zuschuss zur Kur bewilligt, können Sie die Kosten der Kur in Ihrer Lohn- und Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Wie lange sollte die Kur dauern?

Die Dauer der Kur muss nicht mehr 3 Wochen betragen, sondern kann auch in einem kürzeren Zeitraum stattfinden. Um einen entsprechenden Heilerfolg zu erzielen, sind allerdings 3 Wochen empfehlenswert.

Welcher Kurort und welches Kurhotel wähle ich?

Die Wahl sollten Sie mit Ihrem Hausarzt gemeinsam besprechen. Beachten Sie die Indikationen und Kontraindikationen der einzelnen Kurorte. Außerdem sollten Sie evtl. sprachliche Barrieren beim Kurpersonal des Kurortes im Ausland in Betracht ziehen. In den bekannten Kurorten in Ungarn, Tschechien, Italien und der Slowakei sprechen die Kurärzte und das Kurpersonal deutsch, in kleineren Kurorten ist dies nicht immer gegeben. Kurreisen.de berät Sie bei der Auswahl.

Kuren im Ausland:
Sie können für alle Kurorte innerhalb von Europa, Zuschüsse bzw. Erstattungen beantragen. Im Normalfall wird die Kur vom Versicherten vorausgezahlt und dann im Anschluss mit der Krankenkasse, gegen Vorlage der Quittungen von Ihrem Kurhotel, abgerechnet.

Bei Beginn der Kur, empfiehlt es sich aktuelle Befunde und Röntgenbilder mitzunehmen und dem Kurarzt bei der Untersuchung vorzulegen.
Haben Sie weitergehende Fragen zur Kur oder zum Kurantrag? Dann empfehlen wir Ihnen das Portal für Kuren und Wellnessurlaub in Europa Kurreisen.de. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Kurreisen.de ist seit über 15 Jahren engagiert im Gesundheitstourismus in Europa. Kompetente Beratung und umfangreiches Wissen über Kurhotels und Kurorte helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Kurortes.

Autor: Andreas Szöllösi
 
 
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