Die
Krankenhauszusatzversicherung ist die wohl wichtigste Krankenzusatzversicherung. Denn sie deckt zwar nicht die häufigst eintretenden, jedoch die bei einem Eintritt mit Abstand teuersten Risiken ab, weit mehr als eine
Zahnzusatzversicherung. Denn ein Krankenhausaufenthalt mit Unterbringung auf der Privatstation kann viele tausend Euro kosten. Die Krankenkasse übernimmt für einen stationären Aufenthalt nur die Kosten für die einfachste Regelversorgung. Wer für den Fall einer stationären Unterbringung und Behandlung jedoch auf die beste medizinische Versorgung zählen möchte, der benötigt als gesetzlich Versicherter eine
Krankenhauszusatzversicherung.
Eine wirklich empfehlenswerte Krankenhauszusatzversicherung sollte jedoch einige wichtige Leistungskriterien erfüllen, damit nach einem Krankenhausaufenthalt nicht das böse Erwachen für den Versicherten auftaucht. Denn nicht jede Krankenhauszusatzversicherung, genauso wie jede Zahnzusatzversicherung, zahlt wirklich alles.
Z.B. ist es sehr wichtig, dass die Krankenhauszusatzversicherung die privatärztlichen Rechnungen auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (3,5 fach GOÄ) erstattet. Denn wirkliche Spezialisten können sehr teuer sein und auf die möchte man in Krankheitsfall zählen können.
Zudem sollte eine Krankenhauszusatzversicherung auch die Kosten einer vor- und nach stationären Behandlung übernehmen, sowie für die Kosten einer ambulanten Operation aufkommen.
Weniger wichtig ist es eigentlich, ob man nun ein Ein- oder ein Zweibettzimmer versichert, denn die Kosten hierfür sind durchaus überschaubar. Der Versicherungsnehmer sollte ferner darüber informiert sein, wie seine Krankenzusatzversicherungen bei so genannten
Gemischten Anstalten verfährt. Hierbei handelt es sich um Krankenhäusern, in denen auch Kuren möglich sind. Die meisten
Krankenzusatzversicherungen sehen diesbezüglich Leistungseinschränkungen vor, während eine gute Krankenhauszusatzversicherung hier sehr kulant sein sollte, wenn ein Aufenthalt in einer Gemischten Anstalt nicht vor Beginn genehmigt wurde.
Zudem sollte eine
Krankenhauszusatzversicherung auch die Differenzkosten übernehmen, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt. Diese Differenzkosten fallen z.B. an, wenn ein vom Patienten ein anderes Krankenhaus für eine Behandlung gewählt wird, als in der kassenärztlichen Einweisung vorgeschlagen wurde. Die Mehrkosten sind hier ansonsten nicht unerheblich.
Wenn eine
Zahnzusatzversicherung diese Leistungspunkte erfüllt, dann kann sie als empfehenswert gelten, der Versicherungsnehmer kann sich mit einer solchen Krankenhauszusatzversicherung dann durchaus sicher fühlen.