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Krankengeld für Selbständige bald wieder mitversichert?

Autor: BASS | Erstellt am: 19.03.2009 | Gelesen: 969
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Hickhack bei der Gesundheitsreform. Politik beschließt Rückzieher

Vergleichsberechnung und Beratung
Vergleichsberechnung und Beratung
Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung um Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ist nicht immer leicht nachzuvollziehen. Im Januar endete für freiwillig krankenversicherte Selbständige der Anspruch auf Krankengeld, da diese Leistung aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen wurde. Diese Streichung sollte laut der Bundesregierung für mehr Transparenz und Flexibilität für die Versicherten sorgen. Damit fehlte aber der finanzielle Ausgleich für Selbständige, die wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht mehr arbeiten konnten und dementsprechend kein Arbeitseinkommen mehr hatten. Als Alternative sollte es kostenpflichtige Wahltarife geben, die gleichzeitig eine Mindestbindung an die Krankenkasse von drei Jahren zur Folge hatte, oder den Abschluss eines Krankentagegeldes einer privaten Krankenversicherung.

Nun hat die Regierung wieder zurückgerudert und das Krankengeld eingeführt - zumindest läuft es darauf hinaus. Freiwillig versicherte Selbständige können den Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entweder über das „gesetzliche" Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5% oder einen zusätzlichen Wahltarif absichern. Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Wer vor der siebten Woche Krankengeld beziehen will, muss dafür auch künftig einen Wahltarif abschließen oder sich diese Leistung über eine private Krankenzusatzversicherung (Krankentagegeldversicherung) sichern.

Unabhängig von ständig neuen Reformen innerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung haben Selbständige die Möglichkeit, vollständig in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dort gibt es keinen Ärger mit Wahltarifen, Bindungsfristen, Gesundheitsfonds oder immer neuen GKV-Leistungseinschränkungen durch den Gesetzgeber. Versicherungsmakler und Diplom-Ökonom Karsten Werksnies: „Das heißt aber noch lange nicht, dass die private Krankenversicherung für jeden Selbständigen die optimale Lösung ist. Sicherlich bietet die PKV grundsätzlich deutliche Leistungsvorteile und eine hohe Verlässlichkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen, während der Gesetzgeber den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen auch zukünftig immer weiter einschränken wird. Dem entgegen muss aber auch die individuelle Lebensplanung und Situation des Selbständigen betrachtet werden. Müssen Kinder eventuell einzeln mitversichert werden, gibt es bereits Vorerkrankungen? Dadurch könnte die private Krankenversicherung im Einzelfall wieder teurer sein. Freiwillig versicherte Selbständige sollten sich hierzu unabhängig beraten lassen, um zu sehen, welches System Ihnen mehr Leistungsvorteile bietet und natürlich auch finanziell die bessere Wahl ist." Außerdem gilt es zu beachten, welche private Krankenversicherungsgesellschaft eine gute Alternative bietet und auch langfristig bezahlbar bleibt.

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie ein Anfrageformular für eine unabhängige Vergleichsberechnung und Beratung finden Sie auf der Internetseite www.pkv.young-insurance.de
 
 
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