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Krank im Urlaub? Auslandskrankenversicherungsschutz

Autor: unisterpr | Erstellt am: 22.06.2009 | Gelesen: 1486
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Worauf bei Auslands-Krankenversicherungen zu achten ist

Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Urlauber haben ihre Koffer gepackt. Aber haben sie auch an eine Auslandskrankenversicherungsschutz gedacht? Wie das Internetportal ab-in-den-urlaub.de mitteilt, ist sie schon deshalb unverzichtbar, da sie die Kosten eines Kranken-Rücktransports übernimmt. Dafür kommt keine Krankenkasse auf.

Auch wer innerhalb Europas, also zum Beispiel auf die Balearen oder nach Sizilien reist, muss für einige Behandlungskosten und Notarzteinsätze in die eigene Tasche greifen. Hier sollten Verbraucher auf die genauen Vertragsbedingungen achten.

Nach Berechnungen der Stiftung Warentest sind die Kosten für eine Auslandskrankenversicherungsschutz so gering, dass es sich nicht lohnt, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Fernreisende, die zum Beispiel in den USA, in Südafrika oder auf Ko Samui ihren Urlaub verbringen, sind durch ihre Krankenkasse gar nicht geschützt. Bei einem Unfall oder einer Erkrankung können dann schnell Kosten anfallen, die in die Tausende von Euro gehen.

Des Weiteren sollte im Vertrag auf die Bedingungen des Krankenrücktransports geachtet werden: Die Policen unterscheiden sich hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit bzw. eines sinnvollen und vertretbaren Rücktransports. Empfehlenswert sind daher Versicherungen, die die Kosten des Rücktransports übernehmen, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als zwei Wochen dauern würde.

Auch für Patienten einer Privatversicherung kann eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere für Versicherte, die nur im Basisschutz versichert sind bzw. wenn die Rückholkosten von der privaten Kasse nicht übernommen werden. Im Versicherungsfall ist auch die Möglichkeit der Beitragsrückvergütung gegeben.

Schwangere sollten beachten, dass ihre Schwangerschaft bei vielen Versicherungsunternehmen als Vorerkrankung gilt, für die sie im Schadensfall nicht aufkommen. Einige Unternehmen bieten Verträge, die auch die Kosten für unvorhergesehene Komplikationen und das Neugeborene mit übernehmen.

Weitere Informationen zum Thema Auslandskrankenversicherungsschutz: www.ab-in-den-urlaub.de/service/presse

Kontakt:
Tilo Sommer
Unister Media
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer@unister-media.de
 
 
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