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Kommunale Software der Sozialverwaltung erfolgreich geprüft und zertifiziert

Autor: czieschowitz | Erstellt am: 09.06.2011 | Gelesen: 592
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - LÄMMkom wickelt alle Finanzvorgänge im Sozialbereich vorbildlich ab

Die Dortmunder Lämmerzahl GmbH hat für ihre Software LÄMMkom, eine der füh­renden Fachanwendungen für die Sozialverwaltung, mit dem offiziellen Testat der Ge­mein­de­prüfungsanstalt B-W die Programm­prüfung gemäß § 114a GemO BW erfolgreich abge­schlossen. Alle Finanzvorgänge werden demnach für Kommunen, die mit der Umsetzung der Sozialgesetzgebung beauftragt sind, ordnungsgemäß abge­wickelt. Für Gemeinden, die Programme zur Abwicklung von Zahlungs­verpflich­tun­gen mit erheblicher finanz­wirtschaft­licher Bedeutung einsetzen, hat die Zertifi­zierung Signalwirkung. Sie profi­tieren durch die Bestätigung des Programms, in sensiblen Bereichen wie der Finanzabwicklung sicher und professionell zu arbeiten.

 In einem Zeitraum von zwei Jahren wurde LÄMMkom auf einem lokal installierten Test­system auf Herz und Nieren überprüft. Ein Testdatenbestand mit Standard- und Sonderfällen bildete die Grundlage für die Überprüfung. Das Programm greift demnach auf die richtigen Para­me­ter­daten zu. Dabei entsprach die Softwarekonfiguration der Ausgestaltung beim Landratsamt Rottweil, das die Prüfung in Auftrag gegeben hatte. Im Fokus standen – neben den Pa­ra­meter-Einstellungen ‑ insbesondere Buchungsthemen wie Absetzungen und Rück­rech­nun­gen, die Zahl­barmachung von Leistungen und ihre Protokollierung sowie die Datenübergabe an ange­bun­dene Haushaltskassen-Rechnungs-Verfahren.

Lämmerzahl GmbH, Maike Czieschowitz
Der fachübergreifende, für alle sozialen Verwaltungssektoren einheitliche Berechnungskern in LÄMMkom wird demnach nicht nur übergreifenden Anforderungen der Sozialverwaltung ge­recht, sondern auch den spezifischen regionalen und organi­sations­internen Erforder­nissen. Bei personenbezogenen Zahlbar­machun­gen, der Bescheid­er­stel­lung und der Übergabe von Buchungsdaten zu den eingesetzten HKR-Verfahren wurde be­son­ders auf eine ange­mes­sene Programmdokumentation, eine ordnungsgemäße Daten­verarbeitung und auf ausreichende Schutzmechanismen gegen Verlust oder unbe­rechtigte Datenänderungen Wert gelegt.

Darunter fallen sowohl ausreichende Plausibilitäts­kon­trollen, korrekte Listen und Auswertungen mit Beleg- und Buchungsfunktionen, Proto­kollierungs­funktionen und Maßnahmen zur Passwort-Sicherheit als auch zur verfahrenstechnischen Trennung von Verantwortungsbereichen, lesenden und ändernden Rechten, Systemreaktionen bei unberechtigten Zugriffen und die Revisionssicherheit.

Das Testat dient Kommunen bundesweit als wichtiger, gesetzlich erforderlicher Nachweis, wenn sie eine Software für die sozialen Verwaltungsbereiche beschaffen und für Zahlungs-, Buchungs- und Abrechnungsvorgänge einsetzen wollen.
 
 
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