Die Dortmunder Lämmerzahl GmbH hat für ihre Software LÄMMkom, eine der führenden Fachanwendungen für die Sozialverwaltung, mit dem offiziellen Testat der Gemeindeprüfungsanstalt B-W die Programmprüfung gemäß § 114a GemO BW erfolgreich abgeschlossen. Alle Finanzvorgänge werden demnach für Kommunen, die mit der Umsetzung der Sozialgesetzgebung beauftragt sind, ordnungsgemäß abgewickelt. Für Gemeinden, die Programme zur Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen mit erheblicher finanzwirtschaftlicher Bedeutung einsetzen, hat die Zertifizierung Signalwirkung. Sie profitieren durch die Bestätigung des Programms, in sensiblen Bereichen wie der Finanzabwicklung sicher und professionell zu arbeiten.
In einem Zeitraum von zwei Jahren wurde LÄMMkom auf einem lokal installierten Testsystem auf Herz und Nieren überprüft. Ein Testdatenbestand mit Standard- und Sonderfällen bildete die Grundlage für die Überprüfung. Das Programm greift demnach auf die richtigen Parameterdaten zu. Dabei entsprach die Softwarekonfiguration der Ausgestaltung beim Landratsamt Rottweil, das die Prüfung in Auftrag gegeben hatte. Im Fokus standen – neben den Parameter-Einstellungen ‑ insbesondere Buchungsthemen wie Absetzungen und Rückrechnungen, die Zahlbarmachung von Leistungen und ihre Protokollierung sowie die Datenübergabe an angebundene Haushaltskassen-Rechnungs-Verfahren.
Lämmerzahl GmbH, Maike CzieschowitzDer fachübergreifende, für alle sozialen Verwaltungssektoren einheitliche Berechnungskern in LÄMMkom wird demnach nicht nur übergreifenden Anforderungen der Sozialverwaltung gerecht, sondern auch den spezifischen regionalen und organisationsinternen Erfordernissen. Bei personenbezogenen Zahlbarmachungen, der Bescheiderstellung und der Übergabe von Buchungsdaten zu den eingesetzten HKR-Verfahren wurde besonders auf eine angemessene Programmdokumentation, eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und auf ausreichende Schutzmechanismen gegen Verlust oder unberechtigte Datenänderungen Wert gelegt.
Darunter fallen sowohl ausreichende Plausibilitätskontrollen, korrekte Listen und Auswertungen mit Beleg- und Buchungsfunktionen, Protokollierungsfunktionen und Maßnahmen zur Passwort-Sicherheit als auch zur verfahrenstechnischen Trennung von Verantwortungsbereichen, lesenden und ändernden Rechten, Systemreaktionen bei unberechtigten Zugriffen und die Revisionssicherheit.
Das Testat dient Kommunen bundesweit als wichtiger, gesetzlich erforderlicher Nachweis, wenn sie eine Software für die sozialen Verwaltungsbereiche beschaffen und für Zahlungs-, Buchungs- und Abrechnungsvorgänge einsetzen wollen.