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KÖTTER Cleaning begrüßt Tarifabschluss im Gebäudereinigerhandwerk

Autor: Gronwald | Erstellt am: 05.09.2011 | Gelesen: 378
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Löhne steigen in zwei Stufen weiter an / Gesetzgeber muss neue Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären

Essen (05. September 2011). Die Verhandlungspartner im Gebäudereinigerhandwerk haben sich auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt, der eine Laufzeit von 22 Monaten hat. Dieser sieht für die gewerblichen Beschäftigten in den westlichen Bundesländern ab 1. Januar 2012 über alle Lohngruppen eine Erhöhung um 3,1 Prozent sowie ab 1. Januar 2013 ein weiteres Plus von 2,05 Prozent vor.

Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf dann 84 Prozent des West-Lohns angehoben. Für die Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung) bedeutet dies in Ostdeutschland Steigerungen um 4,7 bzw. 3,1 Prozent; für die Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) um jeweils 5 Prozent. In den weiteren Lohngruppen ergeben sich separate Steigerungen. 

Mit diesen Tariferhöhungen steigen auch die gesetzlichen Mindestlöhne an, die es seit mehr als drei Jahren im Gebäudereinigerhandwerk gibt. In der Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung) wird der Mindestlohn ab 1. Januar 2012 im Westen und Berlin 8,82 bzw. ab 1. Januar 2013 neun Euro betragen; in Ostdeutschland sind es 7,33 bzw. 7,56 Euro. In der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) steigen die Mindestlöhne im Westen und Berlin auf 11,68 bzw. 11,92 Euro und im Osten auf 9,32 bzw. 9,79 Euro. Für spezialisierte Tätigkeiten geht die Bezahlung darüber hinaus.

„Die tarifgerechte Bezahlung für gute Arbeit hat für unser Unternehmen zentralen Stellenwert", betont Ute Hielscher, Geschäftsführerin von KÖTTER Cleaning. „Denn wir wissen um die hohe Qualität der Dienstleistung, die unsere Mitarbeiter täglich aufs Neue erbringen."
Auf Basis der von den Tarifpartnern getroffenen Regelung müssen die Mindestlöhne jetzt noch vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt werden. „Den Mindestlöhnen, mit denen wir in den vergangenen Jahren positive Erfahrungen gesammelt haben, kommt mit Blick auf die Wettbewerbsbedingungen in unserer Branche eine ganz entscheidende Bedeutung zu", unterstreicht Ute Hielscher.

Bei der Durchsetzung der Mindestlöhne haben auch die behördlichen Kontrollen speziell durch den Zoll Relevanz. „Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Arbeit des Zolls gegen Sozialmissbrauch und Dumpinglöhne", sagt Ute Hielscher.
 
 
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