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Können Immobilienmakler der Deutsche Wohnen AG noch trauen?

Autor: Reichranicki | Erstellt am: 03.12.2011 | Gelesen: 11262
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Deutsche Wohnen AG streitet einem Makler mit widersprüchlichen Argumenten seinen Courtageanspruch ab. Welche Rolle spielt Dr. Malte Maurer in dieser Angelegenheit? Es geht immerhin um 1,9 Mio. €!

Die Deutsche Wohnen AG ist eine der führenden deutschen börsennotierten Wohnungsgesellschaften. Laut eigener Angaben haben " ...Transparenz und Fairness im Umgang mit Partnern ebenfalls einen entscheidenden Anteil am Erfolg unserer Strategie..."  Immerhin sitzt ja auch der ehemalige deutsche Superminister Wolfgang Clement im Aufsichtsrat. Wer zweifelt hier an der Seriösität?

Vielleicht jetzt die Immobilienmaklerin, die nach jahrelanger Bekanntschaft mit Herrn Dr. Maurer der DeuWo ein Immobilienportfolio von Wohnungen in Berlin am 7.6.2011 per e-Mail angeboten hat. Obwohl Herr Dr. Maurer seit dem 1. Februar 2010 offiziell National Director Residential Investment bei Jones Lang LaSalle Deutschland ist, verfügte er nach wie vor über ein Sekretariat bei der DeuWo, dass Telefonate zu ihm durchstellte als auch über seinen alten DeuWo e-Mail-Account.

Bevor die Maklerin der DeuWo ihr Exposé übermittelte, lies sie sich über ihren Kooperationspartner, der das Mandat der Verkäuferin hatte, eine Freigabe von der Verkäuferseite geben. Diese bestätigte die Freigabe, da sie mit diesem Portfolio nicht in Kontakt mit der DeuWo stand.

Ohne Kenntnis der Makler schickte die Deutsche Wohnen AG dann am 15. Juli 2011 dem Verkäufer ein Letter of Intent. Die Geschäftsführung der Verkäuferin erkundigte sich dann postwendend bei den Maklern, ob es sich hier um einen seitens der Makler hergestellten Kontakt handelt, was von den Maklern bestätigt wurde.

Trotzdem wurden die Makler nicht weiter informiert und erfuhren erst im Nachhinein, dass am 28. August 2011 der notarielle Kaufvertrag zwischen der Deutschen Wohnen AG und der Verkäuferin mit einem Kaufpreis von ca. 54 Mio. €
beurkundet worden ist. An diesem Tag sollen auch Mitarbeiter von JLL bei Notar gesehen worden sein.

Folgerichtig wurde nach dieser Erkenntnis der DeuWo dann am 13. Oktober eine Courtagerechnung über die im Exposé erwähnten 3% zzgl. Mehrwertsteuer, mithin also 1.927.800 €, zugesandt.

Am 25. Oktober rief dann ein verwundert (tuender?) Dr. Maurer bei der Maklerin an und fragte nach dem Ursprung der Rechnung. Sicherheitshalber meldete er dann nach über viereinhalb Monaten nach Zustellung des Exposés Vorkenntnis an.

Nach Drängen der Anwälte der Maklerin und nach verstrichenen Zahlungsaufforderungen meldeten sich dann am 17. November erstmals die Deutsche Wohnen AG über ihre Anwälte. Diese behaupteten dann, dass bereits im April 2011 von einem Drittmakler das Portfolio angeboten wurde und seitens der DeuWo am 18.4.2011 ein Kaufangebot gemacht wurde. Offensichtlich schade, dass die Verkäuferin dies nicht wusste und die Freigabe am 6.7. zum Angebot bei der DeuWo der Maklerin erteilte.

Die selbst proklamierte "Transparenz und Fairness im Umgang mit Partnern" liesse jetzt erwarten, dass die DeuWo den Drittmakler benennt, dessen Exposé übermittelt und das angebliche Kaufangebot vom 18.04.2011 vorlegt. Eine kurze Prüfung und ein paar Telefonate hätten gereicht, um dann die Angelegenheit zu bereinigen, wenn es denn diese Unterlagen gibt....Doch dies verweigert die DeuWo. Man äussert sich dann lieber süffisant seitens der Anwälte, dass man zustellberechtigt für die Klage wäre. Wohl wissend, es hier mit Maklern tun zu haben, die nicht unbedingt darauf eingerichtet sind, erste Gerichtsgebühren von ca. 22.000 € einzuzahlen und ohne Zahlung der eigenen Anwälte ein Prozesskostenrisiko von ca. 40.000 € zu tragen.

Was hindert die Deutsche Wohnen an der Offenlegung ihrer Karten? Wurde hier vielleicht schon ein anderer Makler bezahlt und damit ist nicht der ominöse Drittmakler vom April 2011 gemeint? Möchte man lieber seinen Maklerpartner überfordern und gar keine Courtage zahlen?

Solange die Deutsche Wohnen AG bei Maklern Vorkenntnis anmeldet, ohne diese dann auch zu belegen, kann nur jedem Immobilienmakler abgeraten werden, hier Angebote einzureichen.

"Transparenz und Fairness im Umgang mit Partnern haben ebenfalls einen entscheidenen Anteil am Erfolg unserer Strategie." (Deutsche Wohnen AG). Papier ist geduldig.

Bernd Jochens (Vision International Press)
 
 
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