Lizenzen für Handy-Klingeltöne
Das BGH-Urteil über die Lizenzen für Handy-Klingeltöne hat weitreichende Auswirkungen auf die Mobile Content-Branche – weit über den Bereich der Klingeltöne hinaus. Das Oberlandesgericht Hamburg hielt 2005 eine doppelte Lizenz an die Gema und den Musikverlag für rechtmäßig. Im Revisionsverfahren, das Dr. Johannes Ulbricht führte, wird der BGH aller Voraussicht nach das zweistufige Lizenzmodell für unzulässig erklären. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht teilt nun exklusive Vorab-Informationen zur Entscheidung vor der offiziellen Urteilsverkündung in einem Experten-Workshop mit, der vom Veranstalter der Mobile Content Days ausgerichtet wird: „Seit 2004 befassen wir uns intensiv mit diesem Thema und können die Auswirkungen des BGH-Urteils aus erster Hand beurteilen. So sind wir in der Lage, das Urteil im Detail und die daraus entstehenden Szenarien zu den bevorstehenden Veränderungen der Geschäftsmodelle zu erörtern."
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird sich auch - vor allem in finanzieller Hinsicht - ganz erheblich auf die Klingeltonanbieter auswirken: Rückforderungsansprüche bezüglich gezahlter Lizenzgebühren sind nicht unwahrscheinlich. Der Experten Workshop klärt Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung im Bereich der Musik- und Lizenzindustrie über die Entscheidung, die Konsequenzen für Anbieter und Lizenzgeber und die Veränderungen derzeitiger Geschäftsmodelle auf. Unternehmen in der Klingelton- und Lizenzsparte sollten daher teilnehmen, um sich nicht nur über die Konsequenzen für ihre Firma zu informieren, sondern um sich auch gegenüber anderen Marktteilnehmern einen Wissensvorsprung zu verschaffen. Der Workshop soll als Dialogforum viel Raum für gezielte und ausführliche Fragen der Teilnehmer bieten. Daher ist die Teilnehmerzahl auf maximal 20 Unternehmen begrenzt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 2.500,00 Euro zzgl. MwSt. Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie auf
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