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Kleinunternehmerregelung - einfache Buchführung

Autor: PR-Blickpunkt | Erstellt am: 30.01.2012 | Gelesen: 269
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering informiert

Die Buchführung und die Bilanzierung nehmen einen enormen Stellenwert in einem Unternehmen ein. Nicht nur, dass man über die Buchführung seine Gewinne und Verluste gegenüber dem Finanzamt ermittelt und nachvollziehbar belegt und somit seine Steuerlast ermittelt, die Bücher geben auch unmittelbar Auskunft über den Unternehmenswert selbst. Je nach Unternehmensgröße steigen gleichzeitig die Anforderungen an die Buchhaltung. Das Gesetz unterscheidet hierfür nach Unternehmensformen. Bei Kleinunternehmern ist die einfache Buchführung vorgesehen. Diese ist allerdings nur für Unternehmen zulässig, die nicht buchführungspflichtig sind. Über die Buchhaltungsführung für Kleinunternehmen informiert der Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering. 

Regelung für Kleinunternehmen

Nicht-Kaufleute und Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig, daher dürfen sie die Kleinunternehmerregelung der einfachen Buchführung anwenden. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsprozesse sowie Geschäftsbeziehungen überschaubar sind. Außerdem gilt die Kleinunternehmerregelung nur dann, wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und den Jahresumsatz von 500.000 Euro beziehungsweise einen Gewinn von 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr nicht überschreitet.

Vereinfachte Buchführung für ein kleines Unternehmen


Folgende Konteneinteilung kann vorgenommen werden
  • Diese Form der einfachen Buchführung sieht mindestens ein Journal vor, in dem sämtliche Betriebseinnahmen und Ausgaben mit Angabe der Art der Einnahmen/Ausgaben eintragen sind.
  • Einnahmen aus Warenverkäufen, Honorare, Provisionen usw. müssen festgehalten werden.  
  • Ausgaben wie Wareneinkäufe, Personalkosten, Büro- und Verwaltungskosten usw.  müssen dokumentiert werden.  
  • Ausgaben

Die Auswertung der einfachen Buchführung erfolgt durch die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung.  Das heißt, dass die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden und so der Gewinn des Unternehmens ermittelt wird.  

Für ausführliche Informationen zur einfachen Buchführung steht der Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Buchhaltungsservice Kaniber
Ansprechpartnerin: Michaela Kaniber
Münchener Str. 14
82110 Germering

Telefon: 089 855063
Mobil: 0170 9228574
Fax: 089 855064
E-Mail: m.kaniber@t-online.de
Homepage: www.buchhaltungsservice-kaniber.de

 
 
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