Private krankenversicherung bei Easyfinanz24.de
Fünf verschiedene private Krankenversicherer und drei Privatpersonen haben Verfassungsbeschwerden gegen den Basistarif in der privaten Krankenversicherung eingereicht. Am 10. Dezember befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit den Beschwerden und kann mit einer entsprechenden Entscheidung die Gesundheitsreform Anfang 2009 um ein Kernstück reduzieren.
Grund für die Verfassungsbeschwerde ist offenbar die Tatsache, dass der
Basistarif jedem Versicherten offen steht und kein potenzieller Bewerber aufgrund des eigenen Krankenstandes abgelehnt werden darf. Zusätzlich ist der Tarif allerdings gedeckelt, weil die Beiträge höchstens den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung betragen dürfen. Auf diese Weise müssten eventuelle Mehrkosten über Umlagen von anderen privat Versicherten getragen werden, was diese jedoch beim Abschluss ihrer Verträge noch nicht wussten. Dies wäre eine nachträgliche Veränderung bereits bestehender Versicherungsverträge, ohne dass die Vertragsinhaber etwas dagegen tun können.
Es bleibt also abzuwarten, ob die Beschwerden Erfolg haben, denn dann müsste die Bundesregierung umdenken und das würde bedeuten, dass nicht nur nachgebessert werden kann, sondern wahrscheinlich eine größere Veränderung vorgenommen muss, weil dann der Basistarif zunächst voll und ganz rausfällt.