WEISSENBURG, 01. Juli 2011 - Wie in der Stadtratssitzung am 30. Juni bekannt gegeben wurde, hat die Katholische Kirchenstiftung St. Willibald eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt eingereicht. Führt diese nicht zum Erfolg, wird eine Klage gegen die Stadt Weißenburg angestrebt werden.
Warum?
Die Stadt Weißenburg hat sich geweigert, einen Teil des bei den Katholischen Kindergärten erwirtschafteten Defizits zu übernehmen. Und das widerspricht nach Meinung des Kindergartenträgers – also der Katholischen Kirche – den gesetzlichen Grundlagen. Denn diese sehen vor, dass sich die Stadt ebenso wie der Freistaat Bayern an den Kosten für die Kindergärten beteiligt. Grundlage für die Höhe der finanziellen Unterstützung ist ein Berechnungsschlüssel, der sich an den Belegungszahlen orientiert. Das hat die Stadt auch gemacht. Der Basiswert dieses Berechnungsschlüssels decke aber, trotz sparsamer Betriebsführung, nicht alle entstehenden Kosten ab, erklärte die Kirchenstiftung.
Wie das Gesetz in diesem Fall tatsächlich anzuwenden ist, ist bisher nicht endgültig geklärt. Denn aktuell gibt es lediglich fallweise Einzelvereinbarungen zur anteiligen bis vollständigen Defizitübernahme zwischen einzelnen Kommunen und freien Trägern.
Sollte es tatsächlich zum Prozess kommen, wäre das Urteil des Musterprozesses künftig für alle Kindergärten mit freier Trägerschaft anzuwenden und in ganz Bayern gültig. Wir werden weiter berichten.

Uwe Döbler