Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Kinder richtig mitversichern

Autor: unisterpr | Erstellt am: 30.06.2009 | Gelesen: 900
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - private-krankenversicherung.de gibt Tipps für günstigen Vertragsabschluss

Wie können sich Verbraucher im unübersichtlichen Wust aus Versicherungen zurechtfinden? Bei Familien taucht am häufigsten die Frage nach der günstigsten und besten Versicherung für die Kinder auf. Generell gilt zwar, dass Kinder bei etwaigen Grundversicherungen wie Haftpflicht- oder Krankenversicherung mitversichert sind. Doch wie das Internetportal private-krankenversicherung.de berichtet, ändert sich diese Situation, wenn die Eltern getrennt versichert sind.

In so einer Sachlage gibt es mehrere Kombinationsmöglichkeiten, die jeweils andere Versicherungsempfehlungen für die Kinder zur Folge haben. Meist ist es empfehlenswert den Nachwuchs beim besser verdienenden Elternteil mitzuversichern. Ist beispielsweise der Mann mit monatlichen Einkommen von 1000 Euro gesetzlich pflichtversichert und die Frau mit einem Einkommen von über 4100 Euro privat versichert, spielt die Bemessungsgrenze eine große Rolle. Denn das Einkommen der Frau liegt leicht darüber. Aufgrund dessen besteht für die Kinder kein Anspruch auf kostenlose Mitversicherung beim Vater, sie müssen beim besser verdienenden Elternteil privat mitversichert werden.

Ein weiterer Fall zeigt die möglichen Versicherungsvariationen für Kinder auf: Die Frau ist mit 1000 Euro Bruttolohn gesetzlich versichert. Der Ehemann verdient als Freiberufler um die 3300 Euro monatlich. Damit liegt sein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze, ist aber immer noch höher als das Gehalt seiner Ehefrau. Damit ergibt sich, dass die Kinder ebenfalls vom gesetzlichen Standpunkt aus kein Anrecht auf kostenlose Mitversicherung haben.

Auch folgende Versicherungssituation ist denkbar: Das monatliche Gesamteinkommen der zwei Ehepartner liegt über 4050 Euro bei gleichen Monatsverdiensten. Die Frau ist gesetzlich versichert, der Mann jedoch privat. In so einem Fall dürfen die Kinder bei ihrer gesetzlich versicherten Mutter kostenlos mitversichert werden. Dies ist möglich, weil der privat versicherte Elternteil nicht mehr verdient als der gesetzlich Versicherte.

Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/../absicherung-von-kindern..

Kontakt:
Tilo Sommer
Unister Media
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer@unister-media.de
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Geld - Versicherung & Vorsorge:
Wie man mit dem Tagesgeld das Beste für sich heraus holt!
Die Pflegereform 2012 / 2013 ist beschlossen
Dienstunfähigkeitsabsicherung von Beamten
Richtig planen für die Rente
Krankenzusatzversicherungen für Kinder
Pflegezusatzversicherung - heute schon an morgen denken
Die passende Krankenversicherung für Studenten
Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Kinder richtig mitversichern”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.