Kfz Versicherungscheck zum Jahreswechsel
Die meisten Kfz-Versicherungen können noch bis zum 30.11.2010 gekündigt werden, sodass Wechselwillige sich in diesen Tagen nach Angeboten zur Kfz Versicherung erkundigen. Der Bericht fasst zusammen, wie sich die Versicherungsbranche mit der Wechselbereitschaft deutscher Autohalter umgeht und welche Hinweise Verbraucher beim kündigen des alten Vertrags beachten sollten.Im Herbst gerät die Versicherungsbranche besonders in Bewegung. Insbesondere
Kfz-Versicherer werben um die Gunst der Versicherungsnehmer. Verschiedene Studien betonen regelmäßig, dass sich die Leistungen und Tarifbedingungen der einzelnen
Kfz-Versicherungsangebote stark unterscheiden. Die etwa 40 Millionen Kfz Halter haben noch bis zu 30. November die Gelegenheit den alten Vertrag zum Jahresende zu kündigen, um mit einem günstigeren Tarif ins
Auto-Jahr 2011 zu starten. Neben Zeitschriften wie Autobild und den Versicherungsgesellschaften selbst informieren auch unabhängige Internetportale ausführlich zum Thema. Online profitieren Verbraucher dabei von den übersichtlichen
Vergleichsmöglichkeiten für Kfz Versicherungen.
Kfz-Versicherungen werden teurer
Die Untersuchung des Vergleichsportals Aspect Online hat bei vielen Nachrichtenmagazinen für Furore gesorgt. Im Durchschnitt seien die Versicherungstarife um bis zu 4,1 Prozent teurer geworden. Für die kommenden Wochen sagen Experten einen Preisanstieg um etwa 5 Prozent voraus. Damit reagieren die Versicherer auch auf Verluste, die manches Unternehmen aufgrund der hohen Anzahl von Versicherungswechseln zu beklagen hatte. Verbraucher sollten sich aus diesem Grund vor der Kündigung des alten Vertrags gründlich über Alternativen informieren und neben Preisen insbesondere auch Leistungen vergleichen.
Jedes Versicherungsunternehmen entscheidet frei über geforderte Beiträge. In die Berechnung des jeweiligen Tarifs fließen Fahrzeuginformationen (z.B. Typklasse, Regionalklasse) und persönliche Daten des Fahrzeugführers (z.B. Alter, Beruf) ein. Der
Kfz-Versicherungsvergleich auf Versicherung-Info.net ist nur eine von vielen Optionen, sich einen Überblick über den Versicherungsmarkt zu verschaffen. Außerdem kann es empfehlenswert sein, sich beim derzeitigen Versicherer nach optionalen Tarifanpassungen oder einem erweiterten Leistungspaket zu erkundigen.
Wechselbereitschaft der Autohalter bleibt hoch
Auf der Suche nach den günstigsten Konditionen und dem besten Leistungsverhältnis kommt dem
Versicherungscheck zum Jahreswechsel eine große Rolle zu. Nach Informationen der
YouGovPsychonomics AG ist die Wechselbereitschaft deutscher Versicherungsnehmer nicht nur auf günstigere Angebote von Mitbewerbern zurückzuführen. Aus dem
Kundenmonitor Assekuranz geht hervor, dass Service und Qualität für die meisten Versicherungsnehmer ein wichtiges Entscheidungskriterium sind. So würde grundsätzlich jeder Zweite der Qualität des Angebots Vorzug vor dem jeweiligen Preis geben. Bezüglich der Preissensibilität ergab die Studie, dass ein Versicherungswechsel häufig die Folge wachsender Unzufriedenheit (z.B. durch Beitragserhöhungen) sei.
Die aktuelle
Kfz Studie der
VHV Versicherungen und des
IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung betont ebenfalls die starke Wechselbereitschaft junger Versicherungsnehmer. Autofahrer im Alter von 20-39 Jahren seien besonders an einem Versicherungswechsel interessiert. Aus der repräsentativen Studie geht außerdem hervor, dass jeder dritte Autofahrer sich mit einem vollständigen Versicherungswechsel oder einer umfassenden Tarifumstellung anfreunden könnte.
Kfz-Versicherung richtig kündigen
Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit zur
ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Das Kündigungsschreiben sollte in jedem Fall folgende Daten enthalten:
- Nummer des Versicherungsscheins
- Autokennzeichen
- Kündigungszeitpunkt
Die ordentliche Kündigung muss spätestens mit einer Frist von einem Monat vor Versicherungsende eingereicht werden. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung bis zum 30.11. eingereicht werden. Besonders großen Versicherungsgesellschaften ist dieser Termin ein Dorn im Auge, weshalb einige Versicherer bereits andere Regelungen zur Kündigung getroffen haben. Kunden dieser Versicherungsunternehmen können so bei Kündigungen beispielsweise auf den Monat des Vertragsabschlusses abstellen und sind nicht mehr an den Stichtag 30. November gebunden. Die außerordentliche Kündigung ist in Bezug auf Schadensfälle oder Beitragserhöhungen bedeutsam und muss innerhalb eines Monats erfolgen. Für das Sonderkündigungsrecht kommen außerdem Fahrzeugwechsel und Fahrzeugverkauf in Betracht. Auf dem Informationsportal
Versicherung-Info.net steht Verbrauchern kostenfrei eine Kündigungsvorlage zur Verfügung.
Versicherung-Info.net
Ansprechpartner: Robert Richter
E-Mail: presse@versicherung-info.net