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Beim Abschluss einer
Kfz-Versicherung muss man als Versicherungsnehmer angeben, wie hoch ungefähr die Laufleistung pro Jahr sein wird. Dazu haben die Versicherer Staffelungen, die aber keineswegs einheitlich gelten müssen. Als Orientierung gelten bis 6.000, 9.000, 12.000, 15.000, 20.000, 25.000, 30.000 km und darüber. Angefangen bei der geringsten Kilometerlaufleistung klettern die Prämien in die Höhe, so dass man als Autofahrer genau abschätzen sollte, wie oft und für welche Wege man sein Auto benutzt. Hat man zum Beispiel einen einfachen Arbeitsweg von 30 km, so liegt man bei geschätzten 200 Arbeitstagen bereits bei 12.000 km pro Jahr. Rechnet man noch private Fahrten wie vielleicht auch eine jährliche Urlaubsfahrt hinzu, so sammeln sich über das Jahr schnell 20.000 km oder sogar mehr zusammen.
Für die Versicherungsprämie macht das einen Unterschied, ob man wenig oder viel fährt. Das Beispiel auf
www.kfz-versicherungen.cc/.. zeigt dazu einen Vergleich für einen Versicherungsnehmer, der einmal sein Auto mit bis zu 6.000 km und einmal mit bis zu 25.000 km einstufen lässt. Bleibt es bei der geringen Laufleistung, dann zahlt er bei der HUK24 für eine Kfz-Haftpflicht mit Vollkasko (SB: 500 €, Teilkasko mit SB 150 €) ab dem Jahr 2010 einen Beitrag in Höhe von 449,63 € (Basis-Tarif). Fährt er hingegen deutlich mehr und beansprucht bis zu 25.000 km, dann landet er bei einem Jahresbeitrag von 634,03 € (gleiche Versicherung und gleicher Tarif). Bei anderen Versicherungen sind es in dem Beispiel durchschnittlich rund 40 Prozent, die der Vielfahrer im Vergleich zum Wenigfahrer mehr zahlen muss.
Was passiert, wenn man mehr Kilometer fährt als man im Versicherungsvertrag angegeben hat? Auf jeden Fall ist man verpflichtet, die Mehrkilometer der Versicherung zu melden. Spätestens bis zum Ende des Versicherungsjahres fragen daher auch meist die Versicherungen von sich aus die Kilometerstände ihrer versicherten Fahrzeuge ab. Im Regelfall wird der Versicherungsbeitrag noch für das laufende Jahr angepasst und der zu wenig entrichtete Betrag muss noch bezahlt werden. Ist hingegen zu viel Prämie berechnet worden, weil man weniger Kilometer gefahren ist als ursprünglich kalkuliert, dann sollte die Versicherung den zu viel gezahlten Beitrag erstatten. Hier kann es vorkommen, dass Versicherungsverträge eine Rückerstattung nicht vorsehen. Ein Blick in die Unterlagen bringt Klarheit wie auch ein Gespräch oder Telefonat mit dem Versicherer. Sollte der Versicherer nicht einlenken, so hat der Versicherungsnehmer einen Grund mehr sich Gedanken über einen Wechsel zu machen. Hilfreich ist dazu der Kfz-Versicherungsrechner, der direkt online auf kfz-versicherungen.cc abgerufen und bedient werden kann. Dort lassen sich u.a. auch mit verschiedenen Jahreskilometerangaben die Versicherungstarife berechnen.