Für viele 18 Jährige gibt es nichts Schöneres und Wichtigeres als das erste eigene Auto, möglichst sofort nach bestandener Führerscheinprüfung. Doch wer ein Auto fährt, hat auch eine große Verantwortung, da schnell erhebliche Schäden durch einen Unfall entstehen können. Häufig sind die Autobesitzer alleine nicht im Stande für diese alleine aufzukommen. Damit sie dennoch abgedeckt sind, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bedeutet, jeder Fahrzeughalter ist zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet.
Bereits bei der Zulassung eines Fahrzeuges muss ein Nachweis über eine entsprechende Versicherung vorgelegt werden. Bei der Kfz-Versicherung ist eine Besonderheit zum übrigen Schadensrecht zu finden. Normalerweise hat Schadenersatz zu leisten, wer den Schaden verursacht. Nicht alle Fahrer haben jedoch ein eigenes Auto und eine eigne Kfz-Haftpflichtversicherung. Trotzdem können sie Verursacher für einen Schaden sein, wenn sie einen Unfall verschulden. Wie erwähnt, muss der Halter des Fahrzeuges eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Wenn also der Halter nicht selbst den Unfall oder Schaden verursacht, greift dennoch die abgeschlossene Versicherung. Denn es haftet nicht nur der Verursacher sondern auch der Halter. Hier liegt die Ausnahme im Schadensrecht.
Es gibt viele Versicherungsgesellschaften, die Kfz-Versicherungen anbieten und teilweise finden sich erhebliche Preisunterschiede. Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, ist daher ein
Kfz Versicherungsvergleich sinnvoll. Dies gilt übrigens nicht nur bei der Zulassung des ersten eigenen Autos. Auch wer sich ein anderes Fahrzeug zulegt oder falls die bisherige Versicherungsgesellschaft Beitragserhöhungen ankündigt, ist ein
Versicherungsvergleich ratsam. Möglicherweise kann man so in eine günstigere Versicherung wechseln. Grundsätzlich besteht ein Monat Kündigungsfrist und eine Beendigung des Vertrages ist bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres möglich.
Andreas Mettler