Kanzlei Köhnken
Seit dem 1.12.2008 können neue, zusätzliche KfW-Förderangebote im Rahmen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" der Bundesregierung auch von kleinen und mittelständigen Unternehmen beantragt werden.Das Hilfepaket heißt KfW-Kreditsonderprogramm 2009. Im dem KfW-Sonderprogramm besteht optional die Möglichkeit einer bis zu 90 % -Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts. Gefördert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Weiter können Betriebsmittel- einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen finanziert werden.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Finanzierungsanteil:Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel können finanziert werden.
Kreditbetrag:Maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben.
Kanzlei Köhnken, Dipl.-Kffr. Sylvia Köhnken
www.kanzlei-koehnken.de