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Keine Lose für Hartz IV-Empfänger

Autor: FranziSteiner | Erstellt am: 14.03.2011 | Gelesen: 485
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die meisten deutschen Bürger sind sich einig, dass es sich auf Dauer von Hartz IV nicht gut leben lässt.

Keine Lose für Hartz IV-Empfänger
Keine Lose für Hartz IV-Empfänger
Die meisten deutschen Bürger sind sich einig, dass es sich auf Dauer von Hartz IV nicht gut leben lässt. Was aber tun, wenn das Geld vorne und hinten nicht mehr ausreicht aber denn och kein Arbeitgeber einem einen Job überlassen will? Für viele deutsche Hartz IV-Empfänger ist daher der Griff zu den Lottoscheinen eine der Möglichkeiten, die vielleicht die finanzielle Situation aufbessern könnten. Es muss ja nicht gleich ein Hauptgewinn sein, aber zumindest die Hoffnung spielt mit.

Aber das soll in Zukunft verboten sein, zumindest wenn man von der Entscheidung des Landesgericht Köln ausgeht, welches in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt hat, dass in breiten Kreisen für Aufsehen sorgt. Demnach dürfen in Zukunft keine Lose mehr an Personen verkauft werden, wenn die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen". Im Weiteren Verlauf dieses Urteils wird besonders hervorgehoben, dass dieses Verbot insbesondere für die Empfänger von Hartz IV Unterstützung gilt.

Und dabei handelt es sich bei weitem kein Kavaliersdelikt, wenn man trotz Hartz IV-Geld auf dem schmalen Konto zu den Glücksverheißenden Losen greift. Denn bei Verstoß gegen dieses Urteil droht das Landesgericht Köln mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 250 tausend Euro. Kein Pappenstiel, weshalb als Alternative auch 6 Jahre Freiheitsstrafe in Frage kommen. Als Grundlage für dieses Urteil berief sich das Landesgericht Köln auf den allseits unbeliebten Glücksspielstaatsvertrag.

Nun laufen die Foren heiß vor Diskussionen, inwiefern diese Regulierung gerechtfertigt sein soll und auch, wie sie umgesetzt werden kann. Denn jedem ist eigentlich klar, dass in der Praxis kein Losverkäufer kontrollieren wird, ob sein Kunde ein Hartz IV-Empfänger ist, oder nicht. Auch fühlen sich die Betroffenen von diesem Urteil ungerecht behandelt und kriminalisiert. Sich als Lottospieler zu outen, obschon man Hartz IV bekommt, ist zurzeit ein beliebter Witz in den einschlägigen Foren. Vor allem scheinen die Diskussionen die Sorge wiederzuspiegeln, dass eine solche Regulierung weiter greifen könnte und den Empfängern von Hartz IV bald weitere Aktivitäten jenseits des Lottospiels gesperrt werden, die ebenfalls im Missverhältnis zu ihrem Einkommen stehen sollen. Außerdem scheint es kaum verständlich, wie denn beispielsweise der Kauf eines Rubbellos unverhältnismäßig sein kann.
 
 
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