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Keine Flughafengebühren mehr in Griechenland

Autor: McFlight | Erstellt am: 28.03.2011 | Gelesen: 399
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - McTipps - Nützliche News rund ums Fliegen Vol. 7

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Um die Nachfrage nach Urlaub in Griechenland zu stärken, greift Griechenland zu einer außergewöhnlichen Maßnahme: Vom 1. April bis zum Jahresende werden an allen staatlichen Flughäfen die Start-, Lande- und Parkgebühren für Airlines ausgesetzt. Ausgenommen ist der Athener Flughafen Eleftherios Venizelos. Diese Maßnahme soll sich auf die Preise der Reiseveranstalter auswirken.

Holiday Extras: Neu am Flughafen Nürnberg

Holiday Extras schließt die letzte große Lücke im Angebot von Flughafenparkplätzen: Ab 1. April bietet das Unternehmen auch am Airport Nürnberg Parkmöglichkeiten an. Das Gelände liegt fünf Fahrminuten vom Terminal entfernt, der Transfer ist im Parktarif inbegriffen. Zur Einführung kosten acht Tage 29 Euro, danach ab 42 Euro. Ebenfalls neu bei Holiday Extras sind Stellplätze am Allgäu Airport in Memmingen – hier sind acht Tage Parken ab 25 Euro zu haben. Insgesamt ist das Unternehmen nun an 19 deutschen Flughäfen mit Parkplätzen vertreten.

BGH-Urteil zur Gepäckhaftung von Airlines

Passagiere, die eigene Gegenstände im Koffer eines Mitreisenden transportieren, haben bei Verlust des Koffers Anspruch auf Schadensersatz. Das hat der BGH entschieden. Nach Auffassung der Richter steht der Schadensersatz nicht nur dem Reisenden zu, der die Aufgabe des Gepäcks anhand des Gepäckscheins nachweisen kann. Die Geltendmachung des Ersatzanspruchs bei Verlust des Gepäcks könne nicht an die Vorlage eines Gepäckscheins geknüpft werden, so die Richter. Der Anspruch nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 des Montrealer Übereinkommens stehe auch einem Reisenden zu, der ihm gehörende Gegenstände in einem Gepäckstück eines Mitreisenden in die Obhut des Luftfrachtführers gegeben habe. Der Anspruch kann von der Airline sogar auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn die Haftungshöchstgrenze mit der Befriedigung der Ansprüche des Kofferbesitzers bereits ausgeschöpft wurde.

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