Bei der Fülle an Gesetzen und Verordnungen inklusive der ständigen Novellen den Überblick über alle sie betreffenden Vorschriften zu bewahren, ist eine Sisyphos-Arbeit. Und kaum jemand wird ernsthaft behaupten können, alle zu kennen und immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Wenn dann eine Betriebsprüfung ansteht, kann es unangenehm werden. Kein Wunder, dass dann oftmals die Angst vor einer hohen Nachzahlung oder gar einem Steuerstrafverfahren umgeht. Wer rechtzeitig einen Steueranwalt bzw. Fachanwalt für Steuerrecht zu Rate zieht, kann Zeit, Geld und Nerven sparen – vor allem, wenn es die erste Prüfung des Unternehmens ist. Als erstes bereitet der Steueranwalt bzw. Fachanwalt für Steuerrecht zum Beispiel von KONLUS seinen Mandaten umfangreich auf die anstehende Prüfung vor, indem er mit ihm die zu erwartenden Fragen des Betriebsprüfers bespricht und eine optimale Strategie entwirft. Werden problematische Prüfungsschwerpunkte geortet, wird gegebenenfalls selbst vorab weiter geprüft.
Der Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht sorgt außerdem dafür, dass der Tagesablauf des Mandanten vergleichsweise wenig gestört wird: Er übernimmt dessen Vertretung während des Verfahrens und der Abschlussbesprechung ebenso wie das Abwehren von aus seiner Sicht ungerechtfertigten Schätzungen. Zum Schluss kümmert sich der Steueranwalt bzw. Fachanwalt für Steuerrecht noch um die Auswertung des Abschlussberichts.
Ein weiterer Bereich, in dem die im Steuerrecht tätigen Rechtsanwälte von KONLUS umfassendes Wissen gesammelt haben, betrifft das Steuerstrafrecht, insbesondere die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Durch eine Selbstanzeige kommt man zwar nicht umhin, „steuersparend angelegtes Geld" nachträglich zu versteuern. Aber man kann – richtiges Vorgehen vorausgesetzt – zumindest straffrei ausgehen. Der Weg zurück in die Legalität erspart dann enorme Probleme und zusätzliche Kosten.
J Stuhlpfarrer