Gemeinhin versteht man unter einer Grenze eine Linie durch welche die Größe und Gestalt eines Grundstücks bestimmt wird. Zur Feststellung dieser Linie bedarf es der Ermittlung und förmlichen Festlegung und zusätzlich der Anerkennung durch die Grenznachbarn. Dieses Verfahren ist seit der Zeit des Sachsenspiegels (ca. 1220) Kulturgut in hiesigen Landen und fand seinen Niederschlag im Bürgerlichen Gesetzbuch. Gemeint ist die
Katastervermessung. Im preußischen Reichskataster wurden die Vermessungsverfahren weiter entwickelt und haben mit Hilfe der dokumentierten Vermessungsergebnisse vielen Grundstückseigentümern nach der Wende zu ihrem Recht auf Eigentum am Grundstück verholfen. Dank der Vermessungsergebnisse konnten die Mängel des Eigentumssicherungssystems der ehemaligen DDR gemildert oder überwunden und Eigentum rückübertragen werden.
Ab und an, je nach politischer Laune, wird dieses förmliche, aber bewährte Verfahren in eine Reformdiskussion gezerrt um es aus Kostengründen abzuschaffen. Diese Diskussion um Kosten ist nur eine vordergründige Argumentation und lenkt von den eigentlichen Sachverhalten ab. Die Katasterverwaltung gehört zur Daseinsvorsorge unseres Gesellschaftsystems und sichert das Immobilieneigentum ab. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Immobilieneigentümer die Vermessungskosten für Veränderungen im Bestand (Grenzermittlung, Abmarkung und Gebäudeerrichtung) übernimmt. Die Kosten der Katasterverwaltung (Datenhaltung und –bereitstellung) sind dann der Gewährleistungsfunktion (Erfüllung öffentlicher Aufgaben) des Staates zu zuordnen. Moderne Prozessablaufe zu definieren und zu installieren (z.B. ALKIS, Automatisiertes Liegenschafts- und Katasterinformationssystem) um Vermessungsergebnisse zeitgerecht in das Kataster zu integrieren sind Kernaufgabe staatlicher Verwaltung. Bei der technischen Reformdiskussion haben in der Vergangenheit überzogene Genauigkeitsanforderungen ihr übriges getan und schnelle Verfahrensabläufe verhindert und Kosten gesteigert.
Die bisherige Rechtssicherheit an Grund und Boden wird aufgeben wenn in einer verfehlten Reformdiskussion über die Abschaffung des Erhebungsprozesses von Grenzen und Gebäuden (Vermessung) diskutiert wird. Es wird davon abgelenkt, dass die Erhebungskosten der veränderten Grundlagendaten bisher vom Verursacher getragen werden und bei Wegfall dieses Erhebungsprozesses auf eine andere Art und Weise vom Staat erhoben und finanziert werden müssen. Die Kosten würden dann rein aus Steuermitteln gedeckt werden.
Eine Verschlankung der Bearbeitungsprozesse zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren ist eine zentrale Forderung des BDVI (Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure) damit Beleihungsunterlagen schneller zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Qualität der Vermessungsergebnisse sollten nicht geschmälert werden.
Die Umstellung der Liegenschaftskarte von einer analogen auf eine digitale Darstellung hat den Eigentumsnachweis nicht grundlegend verbessert, sondern nur auf ein anderes Medium umgestellt und durch farbliche Differenzierungen aussagekräftiger gemacht. Ein Verzicht auf eine sichere Datenerhebung (die Vermessung von Grenzen und Gebäuden) hätte Konsequenzen in der Rechtsicherheit, aber nicht auf die Darstellung und das Medium. Das Kostenargument ist nur vorgeschoben. Die Vermessungskosten liegen etwa bei 1 % der Bau- oder Erwerbskosten. Sie waren bisher gut angelegte Gelder für die Schaffung und Absicherung von Rechtsgütern. Ein Verzicht auf Katastervermessung ist ein Weg in den Dschungel der juristischen Auseinandersetzung an der Grenze.
Katastervermessung schafft Transparenz und Rechtssicherheit in den Liegenschaften und ist damit ein Kostenpunkt und Segen für den Eigentümer
zugleich.
Dr.-Ing. H. Brauer